{"id":97,"date":"2020-10-02T08:54:59","date_gmt":"2020-10-02T08:54:59","guid":{"rendered":"http:\/\/betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=97"},"modified":"2020-10-02T08:55:41","modified_gmt":"2020-10-02T08:55:41","slug":"newsletter-03-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=97","title":{"rendered":"Newsletter 3\/20"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen\nund Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>gerade habe ich mir noch mal das Editorial des letzten\nNewsletters durchgelesen, in dem ich von einer Entspannung der Lage ausgegangen\nbin. <\/p>\n\n\n\n<p>Nun ja, die Situation hat sich erneut ver\u00e4ndert: Die\nFallzahlen der Pandemie steigen in ganz Europa wieder an. Schade. Auch wenn wir\nes m\u00fcde sind, die Schutzma\u00dfnahmen einzuhalten, m\u00fcssen wir uns weiterhin\nzusammennehmen. Bei aller Vorsicht beraten wir Sie auch wieder pers\u00f6nlich, wenn\nSie das w\u00fcnschen \u2013 selbstverst\u00e4ndlich unter Beachtung der allgemein bekannten\nAbstands- und Hygieneregeln. Allerdings finden weiterhin keine Vortr\u00e4ge als\nPr\u00e4senzveranstaltungen statt. <\/p>\n\n\n\n<p>Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie mit uns sprechen m\u00f6chten,\noder schreiben Sie uns eine E-Mail.&nbsp;\nKommen Sie gut durch den Herbst und bleiben Sie gesund!<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2><a>Wer darf gegen\ndie Entscheidung des Betreuungsgerichts, einen bestimmten Betreuer zu\nbestellen, Beschwerde einlegen?<\/a><\/h2>\n\n\n\n<h2><a>Grunds\u00e4tzlich sind nahe\nAngeh\u00f6rige gem\u00e4\u00df \u00a7 303 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes \u00fcber das Verfahren in\nFamiliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit\n(FamFG) befugt, Beschwerde einzulegen. F\u00fcr diese sogenannte Beschwerdebefugnis\nist aber ma\u00dfgeblich, dass das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des\nBetroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelf\u00fchrer\nInteressen des Betroffenen zumindest mitverfolgt, hat der Bundesgerichtshof entschieden.<\/a><\/h2>\n\n\n\n<p>Bundesgerichtshof,\nBeschluss vom 8.1.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=XII%20ZB%20410\/19#16001775834e9a470b04\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">XII ZB 410\/19<\/a><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Eine unter einer Demenzerkrankung leidende Mutter\nhatte zwei S\u00f6hne. Einer ihrer beiden S\u00f6hne wurde als Betreuer f\u00fcr die\nAufgabenkreise Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Verm\u00f6genssorge sowie\nRechts-\/Antrags- und Beh\u00f6rdenangelegenheiten bestellt. Zur Ersatzbetreuerin mit\ndem Aufgabenkreis Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung wurde die Ehefrau\ndes Sohnes bestellt. <\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der andere Sohn war\ndamit nicht einverstanden und beantragte beim Amtsgericht, seinen Bruder als den\nBetreuer sowie dessen Ehefrau als Ersatzbetreuerin zu entlassen und stattdessen\neine neutrale, familienfremde Person zum Betreuer zu bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amtsgericht hat\nden beantragten Betreuerwechsel abgelehnt. Die gegen die Ablehnung des\nBetreuerwechsels gerichtete Beschwerde des Sohnes hat das Landgericht\nverworfen. Daraufhin wendete dieser sich an den Bundesgerichtshof. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Es geht darum, ob der Sohn, der nicht mit der Betreuung\ndurch seinen Bruder einverstanden ist, eine Beschwerdebefugnis hat und sich\ndeshalb gegen die Entscheidung, den Betreuer nicht zu wechseln, mit Rechtsmitteln\nzur Wehr setzen kann.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht und nahm eine Beschwerdebefugnis\nan. Damit widersprach der Bundesgerichtshof der Auffassung des Landgerichts.\nDas Landgericht war der Auffassung, dass eine Beschwerdebefugnis nicht gegeben\nsei. Diese stehe beteiligten Angeh\u00f6rigen nach \u00a7 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/FamFG\/303.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">303<\/a>\nAbs. 2 Nr. 1FamFG nur zu, wenn die Beschwerdeeinlegung im Interesse des\nBetroffenen erfolge. Hier habe der Sohn aber nicht im Interesse seiner Mutter\ngehandelt, sondern er verfolge lediglich seine eigenen Interessen, denn die Mutter\nhabe bei ihrer letzten Anh\u00f6rung ausdr\u00fccklich bekundet, dass sie keinen\nBetreuerwechsel w\u00fcnsche. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass ma\u00dfgeblich f\u00fcr die\nBeschwerdebefugnis naher Angeh\u00f6riger nach \u00a7 <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/FamFG\/303.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">303<\/a>\nAbs. 2 Satz 1 FamFG ist, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des\nBetroffenen dient. Eine Beschwerdebefugnis besteht nur dann nicht, wenn der\nRechtsmittelf\u00fchrer erkennbar ausschlie\u00dflich eigene Interessen verfolgt.\nAusreichend ist also, dass der Rechtsmittelf\u00fchrer die Interessen des\nBetroffenen zumindest mitverfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof zugunsten des\nSohnes angenommen, denn er hat in seiner Beschwerdebegr\u00fcndung&nbsp; Gr\u00fcnde daf\u00fcr vorgetragen, warum sein Bruder das\nihm \u00fcbertragene Betreueramt in verm\u00f6gensrechtlichen Angelegenheiten angeblich\nnicht zum Wohl der Betroffenen aus\u00fcbe. Insbesondere hat er hierbei auf einen\nInteressenkonflikt seines Bruders hingewiesen, der sich daraus ergeben k\u00f6nnte,\ndass sein Vater diesem Sohn ein Darlehen gew\u00e4hrt hat, dessen R\u00fcckzahlung\ngef\u00e4hrdet sein k\u00f6nnte, sollte der Sohn weiter zum Betreuer in\nVerm\u00f6gensangelegenheiten bestellt bleiben. Sofern diese Behauptungen zutreffen,\nk\u00f6nnte es auch im Interesse der betreuten Mutter liegen, einen neutralen\nBetreuer an ihrer Seite zu haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus diesen Gr\u00fcnden hat der Bundesgerichtshof den angefochtenen\nBeschluss aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur\u00fcckzuverweisen, weil\nsie nicht zur Endentscheidung reif ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Abgesehen von den\nrechtlichen Schlussfolgerungen, dass es f\u00fcr eine Beschwerdebefugnis ausreichend\nist, wenn der Beschwerdef\u00fchrer geltend machen kann, die Interessen des\nBetreuten mitzuverfolgen, zeigt die Entscheidung auch, wie wichtig\nVorsorgevollmachten sind. Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht k\u00f6nnen unerw\u00fcnschte\nBetreuungen vermieden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss\nvom 8.1.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=XII%20ZB%20410\/19#16001775834e9a470b04\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">XII ZB 410\/19<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesetzgebung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1>Verk\u00fcrztes\nRestschuldbefreiungsverfahren auf den Weg gebracht <\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Die\nBundesregierung hat am 1.7.2020&nbsp; den von\nder Bundesministerin der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz, Christine Lambrecht,\nvorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verk\u00fcrzung des\nRestschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Europarecht (EU-Richtlinie \u00fcber\nRestrukturierung und Insolvenz 2019\/1023) schreibt vor, dass unternehmerisch\nt\u00e4tige Personen Zugang zu einem Verfahren haben m\u00fcssen, das es ihnen\nerm\u00f6glicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Diese Richtlinie ist\nbis zum 17.7.2021 in nationales Recht umzusetzen. Der am 1.7.2020 beschlossene\nGesetzentwurf geht sogar noch weiter, denn die Regelungen sollen nicht nur, wie\nvon der Richtlinie vorgesehen, f\u00fcr unternehmerisch t\u00e4tige Schuldner gelten,\nsondern, wie von der Richtlinie empfohlen, auch f\u00fcr Verbraucherinnen und\nVerbraucher. <\/p>\n\n\n\n<p>Anders als bislang, soll es dabei\nk\u00fcnftig f\u00fcr die Restschuldbefreiung nicht mehr erforderlich sein, dass die\nSchuldnerinnen und Schuldner ihre Verbindlichkeiten in einer bestimmten H\u00f6he\ntilgen. Allerdings m\u00fcssen sie auch weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten\nnachkommen, um eine Restschuldbefreiung erlangen zu k\u00f6nnen, zum Beispiel einer\nErwerbst\u00e4tigkeit nachgehen oder sich um eine solche bem\u00fchen. Dar\u00fcber hinaus\nwerden die Schuldnerinnen und Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase\nst\u00e4rker zur Herausgabe von erlangtem Verm\u00f6gen herangezogen. Au\u00dferdem wird ein\nneuer Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung geschaffen, wenn in der\nWohlverhaltensphase unangemessene Verbindlichkeiten begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verfahrensverk\u00fcrzung soll zun\u00e4chst\nbis zum 30.6.2025 befristet werden, um etwaige Auswirkungen auf das Antrags-,\nZahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern\nbeurteilen zu k\u00f6nnen. Dazu soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis\nzum 30. 6. 2024 einen Bericht erstatten, um eine Entscheidungsgrundlage f\u00fcr\neine etwaige Entfristung zu schaffen. Der Bericht soll auch auf etwaige\nHindernisse eingehen, die von den bestehenden M\u00f6glichkeiten der Speicherung\ninsolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien f\u00fcr einen wirtschaftlichen\nNeustart nach der Restschuldbefreiung ausgehen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Verk\u00fcrzung des Verfahrens soll\ninsgesamt nicht dazu f\u00fchren, dass die Schuldnerin oder der Schuldner im Falle\neiner erneuten Verschuldung auch schneller zu einer zweiten Restschuldbefreiung\nkommen kann. Daher wird die derzeitige zehnj\u00e4hrige Sperrfrist auf elf Jahre\nerh\u00f6ht und das Restschuldbefreiungsverfahren in Wiederholungsf\u00e4llen auf f\u00fcnf\nJahre verl\u00e4ngert. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wichtig\nf\u00fcr Sie zu wissen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verk\u00fcrzung des\nRestschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre soll f\u00fcr alle Insolvenzverfahren\ngelten, die ab dem 1. 10. 2020 beantragt werden. F\u00fcr Insolvenzverfahren, die ab\ndem 17.12. 2019 beantragt wurden, soll das derzeit sechsj\u00e4hrige Verfahren\nmonatsweise verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr\nVerbraucherschutz, <a href=\"http:\/\/www.bmjv.de\">www.bmjv.de<\/a>, Pressemitteilung\nvom 1.7.2020<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>News<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1><a>Petition zur Streichung von \u00a7\n1905 (Sterilisation) B\u00fcrgerliches Gesetzbuch <\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Der Petitionsausschuss spricht sich f\u00fcr\neine \u00dcberpr\u00fcfung der Vorschrift des \u00a7 1905 BGB aus.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In\ndem Paragrafen ist geregelt, dass der Betreuer nur in die Sterilisation\neinwilligen darf, wenn \u201edie Sterilisation dem Willen des Betreuten nicht\nwiderspricht, der Betreute auf Dauer einwilligungsunf\u00e4hig bleiben wird,\nanzunehmen ist, dass es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen\nw\u00fcrde, und die Schwangerschaft nicht durch andere zumutbare Mittel verhindert\nwerden kann\u201c.\nNach Aussage des Petitionsausschusses geh\u00f6rt die genannte Vorschrift schon seit\nVerabschiedung des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 zu dessen umstrittensten\nRegelungen. <\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIm\nHinblick auf die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention soll diese\nVorschrift daher erneut \u00fcberpr\u00fcft werden\u201c, hei\u00dft es in der Vorlage. Hierzu\nbed\u00fcrfe es zun\u00e4chst hinreichender Tatsachenkenntnis dar\u00fcber, in welchen\nKonstellationen in der gerichtlichen Praxis Sterilisationen bei Betreuten auf\nGrundlage des \u00a7 1905 BGB genehmigt beziehungsweise abgelehnt werden. Ein\nentsprechendes Forschungsvorhaben werde derzeit durch das Bundesministerium der\nJustiz und f\u00fcr Verbraucherschutz vorbereitet. <\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:\nKurzmeldungen, heute im Bundestag vom 18.9.2020<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Update zu den geltenden Besuchsregeln in\nPflegeeinrichtungen in den verschiedenen Bundesl\u00e4ndern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h4><a>Schon in der letzten Ausgabe dieses Newsletters haben wir Sie \u00fcber die\nhilfreiche Homepage der Bundesinteressenvertretung f\u00fcr alte und\npflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA-Pflegeschutzbund) informiert. Dort k\u00f6nnen\nSie&nbsp; sich \u00fcber die aktuelle\nBesuchssituation in den Pflegeeinrichtungen der einzelnen Bundesl\u00e4nder\ninformieren.<\/a><\/h4>\n\n\n\n<p>Folgen Sie dazu einfach diesem Link: <a href=\"https:\/\/www.biva.de\/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona\/\">www.biva.de<\/a>. Der Service wurde\nnun erweitert \u2212 und Sie haben die M\u00f6glichkeit, sich\nper E-Mail kostenfrei \u00fcber Nachrichten im Zusammenhang mit der Pandemie, die\nPflegeeinrichtungen betreffen, informieren zu lassen.<strong> <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>Gibt es die M\u00f6glichkeit, mehrere Personen zum\nBetreuer f\u00fcr einen Betroffenen zu bestellen?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Ja, das Betreuungsgericht kann gem\u00e4\u00df \u00a7 1899\nBGB mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten\nhierdurch besser besorgt werden k\u00f6nnen. In diesem Fall bestimmt das\nBetreuungsgericht, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht kann mehrere Betreuer mit\ndemselben Aufgabenkreis betrauen. Diese k\u00f6nnen die Angelegenheiten des\nBetreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Gericht etwas anderes\nbestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Das Gericht kann\nmehrere Betreuer auch so bestellen, dass der eine die Angelegenheiten des\nBetreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist.<\/p>\n\n\n\n<p>In \u00a7 1899 Abs. 2 BGB ist ein \u201eklassischer\nFall\u201c der gemeinsamen Betreuerbestellung geregelt: F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber\ndie Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer\nBetreuer zu bestellen. <\/p>\n\n\n\n<p>Lesen Sie dazu auch den Beitrag <em>Petition zur Streichung von \u00a7 1905\n(Sterilisation) B\u00fcrgerliches Gesetzbuch <\/em>in der Rubrik <em>News.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir\nuns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>AWO-Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstr. 531\u2013533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<br>\n<a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, gerade habe ich mir noch mal das Editorial des letzten Newsletters durchgelesen, in dem ich von einer Entspannung der Lage <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=97\" title=\"Newsletter 3\/20\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/97"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=97"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/97\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":99,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/97\/revisions\/99"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=97"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=97"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=97"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}