{"id":80,"date":"2020-01-13T17:54:27","date_gmt":"2020-01-13T17:54:27","guid":{"rendered":"http:\/\/betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=80"},"modified":"2020-01-13T17:54:27","modified_gmt":"2020-01-13T17:54:27","slug":"newsletter-4-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=80","title":{"rendered":"Newsletter 4 \/ 2019"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen\nund Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p><a>Weihnachten steht vor der T\u00fcr und\nbald werden Sie sicher wieder postalische Gr\u00fc\u00dfe zum Fest an Ihre Betreuten versenden.\n<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Und \u201ealle Jahre wieder\u201c\nk\u00f6nnen Sie sich dann im Januar \u00fcber Ihre eigenen Weihnachtsgr\u00fc\u00dfe freuen, mit\ndenen Sie ja eigentlich Ihren Betreuten eine Freude machen wollten &#8230; <\/p>\n\n\n\n<p>Was ist passiert? <\/p>\n\n\n\n<p>Wohlmeinende\nHeimmitarbeiter haben die Post f\u00fcr Sie als den Betreuer aufgehoben und sie\nnicht an den Betreuten weitergeleitet! Das mag bei Weihnachtsgr\u00fc\u00dfen noch keine\ngravierenden Folgen haben, kann aber dann entscheidend sein, wenn etwa\ngerichtliche Schreiben Ihren Betreuten nicht erreichen. Mehr dazu erfahren Sie\nin diesem Newsletter.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich w\u00fcnsche Ihnen\neine sch\u00f6ne Vorweihnachtszeit, ein besinnliches Fest und ein gl\u00fcckliches neues\nJahr 2020!<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2><a>Die pers\u00f6nliche\nInformation des Betreuten ist Pflicht<\/a><\/h2>\n\n\n\n<h2><a>Betroffene\nm\u00fcssen in einem Betreuungsverfahren pers\u00f6nlich \u00fcber ein \u00fcber sie eingeholtes\nSachverst\u00e4ndigengutachten informiert werden. Es reicht nicht aus, dass das\nGutachten nur dem gesetzlichen Betreuer, dem Verfahrenspfleger und den\nbeteiligten Eltern \u00fcbermittelt wird, beschloss der Bundesgerichtshof.<\/a><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Bundesgerichtshof, Beschluss\nvom <\/strong><a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2019&amp;nr=98779&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\"><strong>2.10.2019, Az. XII ZB 118\/19<\/strong><\/a><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Eine Betreute wollte die Betreuung aufheben lassen\nund klagte solange, bis ihr Fall letzten Endes vor dem Bundesgerichtshof\nlandete. Dieser verwies das Verfahren an das Landgericht zur\u00fcck. Daraufhin hat\ndas Landgericht ein medizinisches Sachverst\u00e4ndigengutachten zur Frage des\nFortbestehens der medizinischen Voraussetzungen f\u00fcr die angeordnete Betreuung\neingeholt, das der Sachverst\u00e4ndige am 10.1.2019 vorgelegt hat. Dieses Gutachten\nist dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und den beteiligten Eltern der\nBetroffenen, nicht jedoch der Betroffenen selbst \u00fcbermittelt worden. Das\nLandgericht hat nach Anh\u00f6rung der Betroffenen die Beschwerde zur\u00fcckgewiesen.\nMit ihrer erneuten Rechtsbeschwerde erstrebt die Betroffene weiterhin die\nAufhebung der Betreuung.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Es geht darum, ob ein \u00fcber ihn erstelltes\nGutachten, dem Betreuten pers\u00f6nlich vorgelegt werden muss oder ob es\nausreichend ist, wenn es lediglich dem Betreuer, dem Verfahrenspfleger und den\nbeteiligten Eltern der Betroffenen vorgelegt wird.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Die\nRechtsbeschwerde ist begr\u00fcndet. Sie f\u00fchrt zur Aufhebung des angefochtenen\nBeschlusses und zur erneuten Zur\u00fcckverweisung der Sache an das Landgericht. Die\nRechtsbeschwerde r\u00fcgt zu Recht, dass das im Beschwerdeverfahren eingeholte\nSachverst\u00e4ndigengutachten der Betroffenen nicht in seinem vollen Wortlaut\npers\u00f6nlich zur Verf\u00fcgung gestellt wurde. <\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7 37 Abs. 2 Gesetz \u00fcber das Verfahren in\nFamiliensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit\n(FamFG) darf das Gericht eine Entscheidung, welche die Rechte eines\nBeteiligten beeintr\u00e4chtigt, nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse st\u00fctzen, zu\ndenen dieser Beteiligte sich \u00e4u\u00dfern konnte. Genau das war hier nicht der Fall,\nweil der Betroffenen das Gutachten nicht pers\u00f6nlich zur Verf\u00fcgung gestellt\nwurde. Ausnahmen von diesem Grundsatz liegen nicht vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere\nreicht es nicht aus, dass die Betroffene die Ausf\u00fchrungen des Sachverst\u00e4ndigen\nw\u00e4hrend des Anh\u00f6rungstermins h\u00f6ren konnte. Dort wurde der Sachverst\u00e4ndige zu\nseinem schriftlichen Gutachten erg\u00e4nzend befragt. Dies gen\u00fcgt den\nverfahrensrechtlichen Anforderungen nicht, weil der Betroffenen damit die\nM\u00f6glichkeit genommen worden ist, sich auf den Anh\u00f6rungstermin ausreichend\nvorzubereiten und durch die Erhebung von Einwendungen und durch Vorhalte an den\nSachverst\u00e4ndigen eine andere Einsch\u00e4tzung zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nBekanntgabe des Gutachtens an den Verfahrenspfleger ersetzt eine Bekanntgabe an\nden Betroffenen nicht, denn der Verfahrenspfleger ist \u2013 anders als ein\nVerfahrensbevollm\u00e4chtigter \u2013 nicht Vertreter des Betroffenen im Verfahren. <\/p>\n\n\n\n<p>Ebenso\nwenig konnte die erforderliche pers\u00f6nliche Bekanntgabe des\nSachverst\u00e4ndigengutachtens an die Betroffene durch die \u00dcbersendung des\nGutachtens an den Betreuer ersetzt werden. Selbst wenn der Betreuer mit der\nBetroffenen \u00fcber das Gutachten gesprochen h\u00e4tte, wof\u00fcr jedoch Feststellungen\nfehlen, gen\u00fcgte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf\nrechtliches Geh\u00f6r gerecht zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Ganz konsequent wendet der Bundesgerichtshof die bereits\nbestehenden Gesetze zum Schutz von Betroffenen an. Das Landgericht h\u00e4tte diese\nEntscheidung nicht treffen d\u00fcrfen, denn sie widerspricht klar dem Wortlaut des\n\u00a7 37 Abs. 2 FamFG. <\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Vor diesem Hintergrund ist auch die Praxis\neiniger Heime, die Post nicht dem Betreuten selbst auszuh\u00e4ndigen, sondern sie\nf\u00fcr den Betreuer zu verwahren, mehr als kritisch zu sehen. Machen Sie die\nMitarbeiter in Heimen darauf aufmerksam, dass die Post den betreuten Menschen\npers\u00f6nlich auszuh\u00e4ndigen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 2.10.2019, Az.\nXII\nZB 118\/19<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Au\u00dfensprechstunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Betreuungswesen\nund vorsorgende Verf\u00fcgungen. Kommen Sie gerne zu unserer Au\u00dfensprechstunde in\nBaumholder!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termine: <\/strong>dienstags,<strong> <\/strong>28.1.\nund 18.2.2020, jeweils 14\u201316 Uhr<br>\n<strong>Ort:???<br>\nGespr\u00e4chspartner:???<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um eine bessere\nPlanung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, bitten wir um vorherige Anmeldung, entweder\ntelefonisch unter 06781 667421 oder per E-Mail an <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>News<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>Ratgeber f\u00fcr\nPatientenrechte<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Deutschland verf\u00fcgt \u00fcber ein\nleistungsf\u00e4higes Gesundheitssystem. Im Behandlungsalltag erleben Patienten\njedoch auch immer wieder Defizite.<\/strong> <strong>Das\nreicht von der Nichtbeachtung pers\u00f6nlicher Behandlungsw\u00fcnsche, der Versagung\nder Einsicht in Behandlungsdokumentationen bis hin zu Behandlungsfehlern.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese\nProblematik hat der Gesetzgeber erkannt und durch das im Jahr 2013 in Kraft getretene\nGesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten\n(Patientenrechtegesetz, BGBl I 2013, 277) die Rechte von Patientinnen und\nPatienten erstmals auf eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Grundlage gestellt\nworden. Dies hilft Patientinnen und Patienten, sich \u00fcber ihre Rechte zu\ninformieren und sie besser durchsetzen zu k\u00f6nnen. Ferner sollen sie im Falle\neines Behandlungsfehlers st\u00e4rker unterst\u00fctzt werden. Zugleich schaffen die\nRegelungen auch Rechtssicherheit f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte und andere\nGesundheitsberufe im Versorgungsprozess.<\/p>\n\n\n\n<p>Individuelle\nUnterst\u00fctzung und Beratung erhalten Patientinnen und Patienten bei der <a href=\"https:\/\/www.patientenberatung.de\/de\">Unabh\u00e4ngigen Patientenberatung Deutschland<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Im\nOktober 2019 hat das Bundesministerium der Justiz die Brosch\u00fcre<em>Ratgeber f\u00fcr Patientenrechte<\/em>aktualisiert.Wie und wor\u00fcber muss Sie Ihre \u00c4rztin oder Ihr Arzt aufkl\u00e4ren? Wer\nentscheidet \u00fcber die Therapie? Und was geh\u00f6rt in die Patientenakte? Diese und\nviele weitere Fragen werden im <em>Ratgeber f\u00fcr Patientenrechte<\/em> einfach und\nverst\u00e4ndlich beantwortet.<\/p>\n\n\n\n<h4>Den\nLink zum Download der Brosch\u00fcre finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/DE\/Themen\/VorsorgeUndPatientenrechte\/Patientenrechte\/Patientenrechte_node.html\">hier<\/a>.<\/h4>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Au\u00dfensprechstunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um das Betreuungswesen\nund vorsorgende Verf\u00fcgungen. Kommen Sie gerne zu unserer Au\u00dfensprechstunde in Birkenfeld!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termine<\/strong>: donnerstags, 23.1. und 20.2.2020, jeweils 14\u201316\nUhr<br>\n<strong>Ort:<\/strong> ???<br>\n<strong>Gespr\u00e4chspartner:<\/strong> ???<\/p>\n\n\n\n<p>Um eine bessere\nPlanung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, bitten wir um vorherige Anmeldung, entweder\ntelefonisch unter 06781 667421 oder per E-Mail an <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>Was machen\nSie, wenn Ihr bisher mitteloser Betreuter zu Geld gekommen ist und die\nStaatskasse nun die Betreuungskosten von ihm zur\u00fcckverlangt?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a>Sie\nerheben die Einrede der Verj\u00e4hrung. <\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Die\nRegressforderung ist in \u00a7 1836e des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.\nDieser Paragraf wurde zum 1.1.2010 ge\u00e4ndert: Die bisher geltende 10-j\u00e4hrige\nVerj\u00e4hrungsfrist wurde gestrichen. Das hatte zur Folge, dass die allgemeine\nVerj\u00e4hrungsfrist gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 195, 199 BGB von drei Jahren gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\nVerj\u00e4hrung ist eine sogenannte Einrede. Das bedeutet, dass das\nBetreuungsgericht oder der Rechtspfleger sie nicht von Amts wegen pr\u00fcfen muss,\nsondern sich die jeweilige Partei auf die Verj\u00e4hrung berufen muss. Also, das\nGericht bzw. der Rechtspfleger muss den Betreuer nicht auf die Verj\u00e4hrung\nhinweisen, sondern kann den vollen Betrag geltend machen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Achtung: Hier lauert ein Haftungsrisiko f\u00fcr\nden Betreuer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn\nSie es vers\u00e4umen, die Einrede der Verj\u00e4hrung zu erheben, entsteht hieraus ein\nSchadenersatzanspruch Ihres Betreuten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Weihnachten steht vor der T\u00fcr und bald werden Sie sicher wieder postalische Gr\u00fc\u00dfe zum Fest an Ihre Betreuten versenden. Und <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=80\" title=\"Newsletter 4 \/ 2019\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/80"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=80"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/80\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":81,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/80\/revisions\/81"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=80"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=80"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=80"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}