{"id":77,"date":"2019-11-18T08:37:41","date_gmt":"2019-11-18T08:37:41","guid":{"rendered":"http:\/\/betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=77"},"modified":"2019-11-18T08:37:41","modified_gmt":"2019-11-18T08:37:41","slug":"newsletter-3-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=77","title":{"rendered":"Newsletter 3 \/ 2019"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen\nund Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>am 25.8.2019 fand der 16. landesweite\nEhrenamtstag in Bad H\u00f6nningen statt. Ehrenamtlich t\u00e4tige Menschen pr\u00e4sentierten\nihre Arbeit und die rheinland-pf\u00e4lzische Ministerpr\u00e4sidentin Malu Dreyer (SPD)\nbedankte sich an diesem Tag f\u00fcr das Engagement. Viele St\u00e4nde besuchte sie\npers\u00f6nlich. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Arbeitsgemeinschaft im\nBetreuungswesen bei der Kreisverwaltung Neuwied und die Landesarbeitsgemeinschaft\nin Betreuungsangelegenheiten und drei Betreuungsvereine aus dem Kreis Neuwied\nwaren an zwei St\u00e4nden mit dabei. Fragen zur pers\u00f6nlichen Vorsorge treiben\naktuell zahlreiche Menschen um. Der Gespr\u00e4chsbedarf ist nach wie vor gro\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiteres Thema, das viele\nFragen aufwirft, ist die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes. Sollte das\nauch f\u00fcr Sie so sein, dann z\u00f6gern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir sind f\u00fcr Sie\nda!<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h2>Bundesgerichtshof pr\u00e4zisiert Schutzpflichten von\nWohnheimen f\u00fcr Menschen mit einer geistigen Behinderung<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Wenn sich Heimbewohner bei einem Bad an zu hei\u00dfem Wasser verbr\u00fchen,\nkann das im Einzelfall zu einer Haftung des Wohnheims f\u00fchren. Um den konkreten\nUmfang der Schutz- und Obhutspflichten zu bestimmen, ging das Gericht dabei\nauch auf die Empfehlungen von DIN-Normen ein.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesgerichtshof, Urteil\nvom <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2019&amp;nr=98779&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">22.8.2019,\nAz. III ZR 113\/18<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine geistig\nbehinderte Frau lebt in einem Wohnheim f\u00fcr Menschen mit geistiger Behinderung. Zus\u00e4tzlich leidet sie\nunter einer Intelligenzminderung. Sie beabsichtigte im April 2013, ein Bad zu nehmen\nund bat eine der Betreuerinnen des Heimes um eine entsprechende Erlaubnis.\nDiese wurde ihr \u2013 wie auch schon in der Vergangenheit \u2013 erteilt. Die Heimbewohnerin\nlie\u00df daraufhin hei\u00dfes Wasser in eine mobile, in der Dusche bereitgestellte\nSitzbadewanne ein, wobei die Temperaturregelung \u00fcber einen Einhebelmischer ohne\nBegrenzung der Hei\u00dfwassertemperatur erfolgte. Anders als in fr\u00fcheren \u2013\nproblemlos verlaufenen \u2013 F\u00e4llen war das ausstr\u00f6mende Wasser so hei\u00df, dass sie\nschwere Verbr\u00fchungen an beiden F\u00fc\u00dfen und Unterschenkeln erlitt. Sie schrie\nlautstark, konnte sich aber nicht selbst aus der Situation befreien. Dies\ngelang erst, als ein anderer Heimbewohner ihr zur Hilfe eilte, das Wasser\nablie\u00df und eine Pflegekraft herbeirief. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei der\nnachfolgenden Heilbehandlung im Krankenhaus wurden mehrere\nHauttransplantationen durchgef\u00fchrt. Es kam zu erheblichen Komplikationen. Sie\nist inzwischen nicht mehr gehf\u00e4hig und auf einen Rollstuhl angewiesen, weil\nsich so genannte \u201eSpitzf\u00fc\u00dfe\u201c gebildet haben. Au\u00dferdem verschlechterte sich ihr\npsychischer Zustand, was sich u.a. in h\u00e4ufigen und anhaltenden Schreianf\u00e4llen\n\u00e4u\u00dferte. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Frau verklagte\ndie Tr\u00e4gerin des Wohnheims auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der\nerlittenen Verbr\u00fchungen. Das ausgetretene Wasser d\u00fcrfte ann\u00e4hernd 100 \u00b0C hei\u00df\ngewesen sein. Aber selbst eine konstante Einstellung der Wassertemperatur auf\n\u201enur\u201c 60 \u00b0C sei zu hoch. Zur Abt\u00f6tung etwaiger Keime gen\u00fcge es, das Wasser\neinmal am Tag auf 60 \u00b0C aufzuheizen. In der DIN EN 806-2 f\u00fcr die Planung von\nTrinkwasserinstallationen werde f\u00fcr bestimmte Einrichtungen wie Krankenh\u00e4user,\nSchulen und Seniorenheime eine H\u00f6chsttemperatur von 43 \u00b0C, in Kinderg\u00e4rten und\nPflegeheimen sogar von nur 38 \u00b0C empfohlen. Es sei pflichtwidrig gewesen, sie\nohne Aufsicht und insbesondere ohne vorherige Kontrolle der Wassertemperatur\nein Bad nehmen zu lassen. <\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht hat\ndie auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 50.000 \u20ac und einer\nmonatlichen Rente von 300 \u20ac sowie auf Feststellung der Ersatzpflicht des\nWohnheims f\u00fcr weitere materielle und immaterielle Sch\u00e4den gerichtete Klage\nabgewiesen. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Berufung der\nHeimbewohnerin hat keinen Erfolg gehabt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts\nkann aus der DIN EN 806-2 keine Pflicht der Beklagten hergeleitet werden, die\nWasserentnahmestelle mit einer Temperaturbegrenzung auszustatten. Es handele\nsich lediglich um eine technische Regel, die die Planung von Trinkwasseranlagen\nbetreffe und \u00fcberdies erst 2005 und damit erst Jahrzehnte nach Errichtung des\nWohnheimgeb\u00e4udes in Kraft getreten sei. Es k\u00f6nne den Mitarbeitern des Wohnheims\nauch nicht vorgeworfen werden, die Frau beim Baden nicht beaufsichtigt und die\nWassertemperatur nicht kontrolliert zu haben. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Heimbewohnerin\nhabe stets problemlos allein geduscht und gebadet. Sie sei vor dem Unfall in\neine Hilfsbedarfsgruppe eingestuft gewesen, die f\u00fcr einen relativ hohen Grad an\nSelbstst\u00e4ndigkeit spreche. Deshalb haben die Mitarbeiter des Wohnheims nicht\nernsthaft mit der M\u00f6glichkeit rechnen k\u00f6nnen, dass sich die Frau beim Umgang\nmit der Mischbatterie verbr\u00fchen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es geht darum,\nwelchen konkreten Inhalt die Verpflichtung des Heimes hat, einerseits die\nMenschenw\u00fcrde und das Freiheitsrecht eines k\u00f6rperlich oder geistig\nbeeintr\u00e4chtigten Heimbewohners zu respektieren und auf der anderen Seite sein\nLeben und seine k\u00f6rperliche Unversehrtheit zu sch\u00fctzen. Zudem geht es auch\ndarum, ob bei dieser Fragestellung auch technische Regelungen wie insbesondere\nDIN-Normen einzubeziehen sind, die in Hinblick auf eine bestimmte Gefahrenlage\nbestehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nBundesgerichtshof hat die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an\ndas Oberlandesgericht zur\u00fcckverwiesen. <\/p>\n\n\n\n<p>Der Heimbetreiber\nhat die Pflicht, unter Wahrung der W\u00fcrde und des Selbstbestimmungsrechts der\nihm anvertrauten Bewohner diese vor Gefahren zu sch\u00fctzen, die sie nicht\nbeherrschen k\u00f6nnen. \u00dcber den konkreten Inhalt der Verpflichtung kann nicht\ngenerell, sondern nur aufgrund einer Abw\u00e4gung s\u00e4mtlicher Umst\u00e4nde des\njeweiligen Einzelfalls entschieden werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Ein Heimbewohner, der dem Heimtr\u00e4ger zum\nSchutz seiner k\u00f6rperlichen Unversehrtheit anvertraut ist, kann erwarten, dass\nder Heimtr\u00e4ger ihn jedenfalls vor einer in einer DIN-Norm beschriebenen\nGefahrenlage sch\u00fctzt, wenn er selbst auf Grund k\u00f6rperlicher oder geistiger\nEinschr\u00e4nkungen nicht in der Lage ist, die Gefahr eigenverantwortlich zu\nerkennen und angemessen auf sie zu reagieren. Um die daraus folgende\nObhutspflicht zu erf\u00fcllen, muss der Heimtr\u00e4ger, soweit dies mit einem\nvern\u00fcnftigen finanziellen und personellen Aufwand m\u00f6glich und f\u00fcr die\nHeimbewohner sowie das Pflege- und Betreuungspersonal zumutbar ist, nach seinem\nErmessen entweder die Empfehlungen der DIN-Norm umsetzen oder aber die\nerforderliche Sicherheit gegen\u00fcber der dieser Norm zugrunde liegenden Gefahr\nauf andere Weise gew\u00e4hrleisten, um Sch\u00e4den der Heimbewohner zu vermeiden. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Heimbetreiberin h\u00e4tte deshalb entweder\neine Begrenzung der Temperatur des austretenden Wassers entsprechend den\nEmpfehlungen der DIN EN 806-2 technisch sicherstellen m\u00fcssen. Dies w\u00e4re ohne\nUmbau oder Erneuerung der gesamten Heizungsanlage allein durch Austausch der\nMischarmaturen in der Dusche m\u00f6glich gewesen. Oder eine Betreuungsperson h\u00e4tte\nanwesend sein m\u00fcssen, um die korrekte Temperatureinstellung des Badewassers zuvor\nzu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis: <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vor allem bedeutet\ndie Entscheidung einen h\u00f6heren Aufwand f\u00fcr Heimbetreiber. Sie m\u00fcssen daf\u00fcr\nsorgen, dass die Schutzbefohlenen sich beim Waschen nicht verbr\u00fchen k\u00f6nnen.\nEntweder m\u00fcssen sie dazu technischen oder personellen Aufwand betreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls Angeh\u00f6rige von\nIhnen in Heimen leben, fragen Sie ruhig nach, wie dort die Bewohner vor\nVerbr\u00fchungen beim Waschen gesch\u00fctzt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:\nBundesgerichtshof, Urteil vom 22.8.2019, Az. <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2019&amp;nr=98779&amp;linked=urt&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">III ZR 113\/18<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufbaukurs im Betreuungsrecht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Angebot des Aufbaukurses\nrichtet sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und Interessierte, die\nbereits an einem Grundkurs <em>Rechtliche Betreuung<\/em> teilgenommen haben. Im\nGrundkurs wurden Basisqualifikationen zu rechtlichen, medizinischen und psychosozialen\nThemenbereichen vermittelt. Im Aufbaukurs sollen Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse\nund Ihre pers\u00f6nlichen, durch die F\u00fchrung der Betreuung erworbenen Erfahrungen\nvertieft werden. Dabei werden an drei Abenden einzelne Themen und konkrete\nFragen aus verschiedenen Aufgabenkreisen eingehender beleuchtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Teilnahme an mindestens\nzwei Modulen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Die\nTeilnahme ist kostenlos.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termine:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Mittwoch, 16.10.2019,\n18.30\u201320.30 Uhr (Modul Gesundheitssorge)<br>\nMittwoch, 23.10.2019, 18:30\u201320:30 Uhr (Modul Verm\u00f6genssorge)<br>\nMittwoch, 30.10.2019, 18:30\u201320:30 Uhr (Modul Aufenthaltsbestimmung<br>\nund Wohnungsangelegenheiten)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort:\n<\/strong>Georg-Wilhelm-Haus,\nGemeindezentrum der\nEvangelischen Kirchengemeinde Birkenfeld, Am Kirchplatz 4, 55765 Birkenfeld<\/p>\n\n\n\n<p>Um eine bessere\nPlanung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung zur Veranstaltung,\nentweder telefonisch unter 06781 667421 oder per E-Mail an <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vortrag:<\/strong> <strong>Wege aus der Angst \u2013 aus der Dunkelheit\nans Licht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im Rahmen der Veranstaltungsreihe\n<em>Vom besseren Umgang mit \u00c4ngsten<\/em> der Psychosoziale\nArbeitsgemeinschaft im Landkreis Birkenfeld laden wir Sie zu diesem Vortrag\n\u00fcber Angstbew\u00e4ltigung aus der Sicht eines Betroffenen herzlich ein.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referent:<\/strong> Roland\nRosinus, Polizeihauptkommissar i. R.,&nbsp;\nAutor, Psycho-Sozialer Onlineberater (DGOB) <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin: <\/strong>Dienstag,\n29.10.2019, 17\u201319 Uhr <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort:<\/strong> G\u00f6ttenbachaula,\nSitzungssaal, Georg-Maus-Stra\u00dfe 2, 55743 Idar-Oberstein&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Filmvorf\u00fchrung: Angst essen Seele auf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Emmi (Brigitte Mira) ist um die\n60, Witwe und verdient ihr Geld als Putzfrau. Ihr eint\u00f6niger Alltag endet\nabrupt, als sie sich in den 20 Jahre j\u00fcngeren marokkanischen Gastarbeiter Ali\n(El Hedi ben Salem) verliebt. Ihre Heirat wird zum Skandal und das Paar bekommt\ndie Ablehnung seiner Umwelt in voller H\u00e4rte zu sp\u00fcren: Emmis erwachsene Kinder\nsch\u00e4men sich ihrer Mutter, die Nachbarn tuscheln, die Arbeitskollegen verachten\nsie und der Kolonialwarenh\u00e4ndler weist Emmi sogar aus dem Laden. Doch die junge\nEhe wird nicht nur von au\u00dfen bedroht. Die innere Krise wird deutlich, als Ali\nein Verh\u00e4ltnis mit einer Kellnerin beginnt \u2026 <\/p>\n\n\n\n<p>Das ber\u00fchrende Drama <em>Angst essen Seele auf<\/em> \u00fcber Vorurteile\nund b\u00fcrgerliche Moralvorstellungen geh\u00f6rt zu Fassbinders bekanntesten und\neindringlichsten Filmen und wurde mit dem Kritikerpreis bei den Internationalen\nFilmfestspielen in Cannes ausgezeichnet. Brigitte Mira erhielt f\u00fcr ihre\ndarstellerische Leistung den Deutschen Filmpreis in Gold.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin:<\/strong> Montag,\n4.11.2019, 18 Uhr<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort: <\/strong>G\u00f6ttenbachaula,\nSitzungssaal, Georg-Maus-Stra\u00dfe 2, 55743 Idar-Oberstein&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesetzgebung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1><a>Bundesteilhabegesetz: Die dritte Reformstufe tritt\nzum 1.1.2020 in Kraft<\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel, die\nLebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Hinblick auf mehr Teilhabe\nund mehr Selbstbestimmung zu verbessern und die Eingliederungshilfe zu einem\nmodernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. In der dritten Reformstufe kommt es\ndurch das BTHG zu \u00c4nderungen im IX. Sozialgesetzbuch (SGB IX), die auch\npraktische Auswirkungen haben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Folgende \u00c4nderungen stehen\nmit der dritten Reformstufe zum 1.1.2020 an:<\/p>\n\n\n\n<p>Die gesetzlichen Neuerungen\nhaben direkte Auswirkungen auf das Leben Ihrer Betreuten, aber auch auf Ihre\nAufgaben als Betreuer. Folgendes ergibt sich daraus f\u00fcr Sie:<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1.1.2020 bekommt Ihr\nBetreuter, der in einem Wohnheim lebt, die Leistungen zum Lebensunterhalt direkt\nvom Sozialamt ausgezahlt. Von diesem Geld muss er dann die Unterkunfts- und\nVerpflegungskosten der Einrichtung bezahlen. Der Barbetrag entf\u00e4llt ab den\n1.1.2020, deshalb m\u00fcssen von diesem Geld auch die pers\u00f6nlichen Bed\u00fcrfnisse\ngestillt und notwendige Anschaffungen get\u00e4tigt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Alle weiteren Eink\u00fcnfte Ihres\nBetreuten wie Rente oder Werkstatteinkommen werden k\u00fcnftig nicht mehr bei der\nStadt oder bei dem Landkreis eingehen, sondern das Geld wird immer direkt an\nden Betreuten selbst ausgezahlt. Von dem Einkommen bezahlt er dann eigenh\u00e4ndig die\nKosten f\u00fcr seinen Lebensunterhalt, also f\u00fcr Wohnraum und Verpflegung. <\/p>\n\n\n\n<p>Neben dem Sozialleistungstr\u00e4ger ben\u00f6tigen auch die Rententr\u00e4ger, Eingliederungshilfetr\u00e4ger oder die Wohngeldstelle diese Bankverbindung. Unter dem Link<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.deutsche-rentenversicherung.de\/SharedDocs\/Formulare\/DE\/_pdf\/S8915.html\">BITTE KLICKEN SIE HIER<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>k\u00f6nnen Sie das Formular der\nDeutschen Rentenversicherung zur Information \u00fcber die \u00c4nderung der\nKontoverbindung herunterladen und schon mal aktiv werden. Der\nentsprechende Vordruck wird den Rentenbeziehern von ihrem Sozialhilfetr\u00e4ger\naber auch zugeschickt.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine\n\u00dcberleitung der Rente direkt an den Eingliederungshilfetr\u00e4ger findet nicht mehr\nstatt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese\nMietbescheinigung ben\u00f6tigen Sie, um weitere Anspr\u00fcche geltend machen zu k\u00f6nnen.\n<\/p>\n\n\n\n<p>Nur\nwenige Menschen bezahlen den Heimaufenthalt aus komplett eigenen Mitteln.\nStellen Sie einen Antrag beim Sozialamt, das f\u00fcr die Pr\u00fcfung dieses Anspruchs\nzust\u00e4ndig ist. Daf\u00fcr ben\u00f6tigen Sie die Mietbescheinigung. Neben dem Regelsatz\ngibt es verschiedene Leistungen f\u00fcr besondere Bedarfe, die gesondert beantragt\nwerden m\u00fcssen wie z. B. Mehrbedarf f\u00fcr das Mittagessen in der Werkstatt f\u00fcr\nMenschen mit Behinderung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Leistungen der\nEingliederungshilfe werden wie bisher von der Stadt oder dem Landkreis an die Wohneinrichtung\n\u00fcberwiesen. Allerdings liegen dazu noch keine abschlie\u00dfenden Informationen vor,\nsondern die Hinweise sind widerspr\u00fcchlich. Grunds\u00e4tzlich auf der sicheren Seite\nsind Sie, wenn Sie im Herbst 2019 einen\nAntrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim Eingliederungshilfetr\u00e4ger\nstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>Liegt eine\nMobilit\u00e4tseinschr\u00e4nkung vor, sollte das Merkzeichen G oder aG im Schwerbehinder-tenausweis\nstehen, weil es f\u00fcr die Pr\u00fcfung eines Mehrbedarfs wichtig ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Den neuen Wohn- und Betreuungsvertrag m\u00fcssen Sie beim Sozialhilfetr\u00e4ger\nvorlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Um\ndie Neuerungen besser nachvollziehen zu k\u00f6nnen, ist es hilfreich, sich noch\neinmal die Zielsetzung des BTHG vor Augen zu f\u00fchren: Es soll dazu dienen,\nMenschen mit Behinderung st\u00e4rker als bisher in die Gesellschaft einzugliedern\nund ihre Selbstst\u00e4ndigkeit zu f\u00f6rdern. Deshalb ist eine Trennung zwischen Eingliederungshilfe\nund Hilfe zum Lebensunterhalt vorgesehen. Ihr Betreuter erh\u00e4lt ab dem 1.1.2020 zwei\nBescheide: einen \u00fcber die Eingliederungshilfeleistungen f\u00fcr die pers\u00f6nliche\nBetreuung und Unterst\u00fctzung und einen weiteren f\u00fcr die (erg\u00e4nzenden) Leistungen\nzum Lebensunterhalt, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Vielleicht\ndenkt der eine oder andere von Ihnen beim Lesen dieser Zeilen: \u201eImmer mehr\nB\u00fcrokratie \u2013 das wird mir zuviel\u201c und tr\u00e4gt sich vielleicht mit dem Gedanken\nsein ehrenamtliches Engagement zu beenden. Verst\u00e4ndlich, aber tun Sie dies\nnicht. Denn letztlich hat das BTHG das Ziel, die Rechtsstellung der Menschen,\ndenen wir zur Seite gestellt wurden, zu st\u00e4rken \u2013 ganz im Sinne der\nUN-Behindertenrechtskonvention. Und Sie gehen den Weg nicht alleine. Wir helfen\nIhnen durch den Antragsdschungel. Sprechen Sie uns an!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vortrag: Datenschutz\nund rechtliche Betreuung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am 25.5.2018 wurde die\nDatenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO (EU), in Kraft gesetzt. Bis dahin war\nvielen die Datenschutzverordnung nicht bekannt oder sie hatten nur wenig\nErfahrung damit gemacht. Dabei gab es schon die ganze Zeit eine\nDatenschutzverordnung, die jedoch niemand wirklich wahrnahm. Durch die EU wurde\ndiese Datenschutzverordnung versch\u00e4rft und soll den B\u00fcrgern helfen, dass\nInformationen \u00fcber sie, wie rassische und ethnische Herkunft, politische\nMeinungen, religi\u00f6se oder weltanschauliche \u00dcberzeugungen,\nGewerkschaftsangeh\u00f6rigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen\nIdentifizierung einer nat\u00fcrlichen Person, Gesundheitsdaten und Daten zum\nSexualleben oder der sexuellen Orientierung einer nat\u00fcrlichen Person, besonders\ngesch\u00fctzt werden. Insbesondere Angeh\u00f6rige und Ehrenamtler, die in der\nrechtlichen Betreuungsarbeit t\u00e4tig sind, werden immer wieder mit\nDatenschutzbl\u00e4ttern konfrontiert oder werden darum gebeten, Auskunft zu\nerteilen. Damit sie rechtssicher handeln k\u00f6nnen, werden in dieser\nInformationsveranstaltung die wichtigsten Grundlagen gekl\u00e4rt und ihre Fragen\nbeantwortet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referent:<\/strong> Christopher Weis,\nRechtsanwalt und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Betreuungsvereins der AWO im Landkreis\nS\u00fcdwestpfalz e. V. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin:<\/strong> Donnerstag, 26.9.2019, 18\u201319:30 Uhr<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ort:<\/strong> AWO Begegnungsst\u00e4tte In der Alten Schule, Am Kirchplatz 13,\n55765 Birkenfeld <\/p>\n\n\n\n<p>Um eine bessere\nPlanung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, bitten wir Sie um vorherige Anmeldung zur Veranstaltung,\nentweder telefonisch unter 06781 667421 oder per E-Mail an <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>Darf\nPflegepersonal in Heimen von Bewohnern als Erbe eingesetzt werden?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Nein,\neine solche testamentarische Verf\u00fcgung verbieten \u00a7 14 des Heimgesetzes (HeimG)\ndes Bundes und auch die Heimgesetze der einzelnen Bundesl\u00e4nder. F\u00fcr\nRheinland-Pfalz ergibt sich das aus \u00a7 11 HeimG. In \u00a7 11 Abs. 1 HeimG hei\u00dft es\ndort w\u00f6rtlich:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Dem Tr\u00e4ger, der Leitung und der Vermieterin\noder dem Vermieter einer Einrichtung im Sinne des \u00a7 4 oder des \u00a7 5 sowie den\ndort t\u00e4tig werdenden Dienstleisterinnen und Dienstleistern und Besch\u00e4ftigten\nist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewohnerinnen und Bewohnern oder\nBewerberinnen und Bewerbern f\u00fcr einen Platz in der Einrichtung Geldleistungen\noder geldwerte Leistungen \u00fcber das vertraglich vereinbarte Entgelt oder die vom\nTr\u00e4ger an die Leitung oder die Besch\u00e4ftigten oder von den Dienstleisterinnen\nund Dienstleistern an ihre Besch\u00e4ftigten erbrachte Verg\u00fctung hinaus versprechen\noder gew\u00e4hren zulassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Der\nGesetzgeber m\u00f6chte mit dieser Regelung verhindern, dass auf Heimbewohner Druck\nausge\u00fcbt werden kann, oder dass sich beg\u00fcterte Heimbewohner eine besonders\nzuvorkommende Behandlung \u201ekaufen\u201c k\u00f6nnen. Aber er hat auch die M\u00f6glichkeit\ngesehen, dass sich ein Hausbewohner aus freien St\u00fccken erkenntlich zeigen\nm\u00f6chten. Deshalb gibt es \u00a7 11 Abs. 4 HeimG Rheinland-Pfalz. In diesem Absatz\nwird klargestellt, dass die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde in Einzelf\u00e4llen Ausnahmen von\ndem Verbot zulassen kann und der Schutz der Heimbewohner oder der Bewerber um\neinen Heimplatz die Aufrechterhaltung des Verbots nicht erfordert. Allerdings\ndarf die Leistung noch nicht versprochen oder gar schon gew\u00e4hrt worden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Im\nGegensatz dazu kann der ehrenamtliche Betreuer durchaus von seinem Betreuten\nerben. Das gilt sowohl f\u00fcr die gesetzliche Erbfolge, die ohne Testament\neintritt, als auch, wenn der Betreute ihn in seinem Testament ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir\nuns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeiterwohlfahrt Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis\nBirkenfeld e. V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstra\u00dfe 531-533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, am 25.8.2019 fand der 16. landesweite Ehrenamtstag in Bad H\u00f6nningen statt. Ehrenamtlich t\u00e4tige Menschen pr\u00e4sentierten ihre Arbeit und die rheinland-pf\u00e4lzische <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=77\" title=\"Newsletter 3 \/ 2019\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[3],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=77"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":78,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/77\/revisions\/78"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=77"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=77"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=77"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}