{"id":34,"date":"2019-06-16T15:51:05","date_gmt":"2019-06-16T15:51:05","guid":{"rendered":"http:\/\/betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=34"},"modified":"2019-06-16T20:36:09","modified_gmt":"2019-06-16T20:36:09","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=34","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>\u00a7 1<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der Verein f\u00fchr den Namen\nBetreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld der AWO e.V.<br>\nEr soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er ist berechtigt, die\nFarben und Symbole der Arbeiterwohlfahrt zu f\u00fchren.<\/li><li>Sitz des Vereins ist Idar-Oberstein.<\/li><li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zweck<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Zweck\ndes Vereins ist die \u00dcbernahme und F\u00fchrung von Betreuungen hilfsbed\u00fcrftiger\nPersonen im Rahmen von Vereinsbetreuungen durch fachlich geeignete\nVereinsmitarbeiterinnen und Vereinsmitarbeiter gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1897 Abs.2 und 1900\nAbs. 2 BGB.<\/li><li>Zweck\nist weiter die Betreuungshilfe, die im Besonderen die Gewinnung, Aus- und\nFortbildung, Beratung, Einf\u00fchrung und Unterst\u00fctzung von geeigneten\nehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Information zur\nBetreuungsverf\u00fcgung und Vorsorgevollmach, gem\u00e4\u00df \u00a7 1908 f. BGB i.V. m. \u00a7 57 Abs.\n1 BGB, umfasst.<\/li><li>Zu\ndiesem Zweck kann der Verein Kontakt- und Beratungsstellen einrichten und mit\ngeeigneter Presse- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit die T\u00e4tigkeit von Einzelpersonen\nbei der Betreuung Hilfsbed\u00fcrftiger f\u00f6rdern. Weiterhin f\u00fchrt er alle ihm zur\nErreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Ma\u00dfnahmen durch.<\/li><li>Die\nT\u00e4tigkeit des Vereins erstreckt sich vornehmlich auf das Gebiet des Kreises\nBirkenfeld.<\/li><li>Im\nRahmen seiner Aufgabenerf\u00fcllung ist der Verein bestrebt, entsprechend dem BtG\nverankerten Grundsatz der Erforderlichkeit dazu beizutragen, dass alle\nM\u00f6glichkeiten kranker und behinderter Menschen zur F\u00fchrung eines\nselbstbestimmten Lebens genutzt werden. Er tritt f\u00fcr die weitest m\u00f6gliche\nWahrung der Rechtstellung Betroffener ein.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p> Aufgaben des Vereins sollen auch sein: die \u00dcbernahme von Verfahrenspflegschaften, Nachlasspflegschaften und Vormundschaften durch geeignete Vereinsmitarbeiter\/innen  sowie Anfrage des Vormundschaftsgerichtes gutachterliche Stellungnahmen im Sinne der Vormundschaftsgerichtshilfe oder im Rahmen des neuen Kindschaftsrechts. Aufgabe ist auch die vorbeugende, helfende und heilende T\u00e4tigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit. <\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der\nVerein arbeitet mit Organen der Rechtspflege, Institutionen der freien und\n\u00f6ffentlichen Wohlfahrtspflege sowie Bildungseinrichtungen und anderen\nVereinigungen zur F\u00f6rderung des Betreuungswesens und der sozialen Arbeit\nzusammen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der\nVerein verfolgt im Rahmen seiner T\u00e4tigkeit gem. \u00a7 2 der Satzung ausschlie\u00dflich\nund unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte\nZwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht\nin erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Die\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. <strong>Die Mitglieder erhalten in ihrer\nEigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins<\/strong>.<\/li><li>Es\ndarf keine Person durch Aussagen, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder\ndurch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. <\/li><li>Bei\nAusscheiden eines Mitgliedes aus dem Verein oder bei Vereinsaufl\u00f6sung erfolgt\nkeine R\u00fcckerstattung etwa eingebrachter Verm\u00f6genswerte.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der Verein ist korporatives Mitglied der Arbeiterwohlfahrt und insofern an die dementsprechenden Regelungen im Verbundsstatut gebunden, die durch den Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt Rheinland e.V. , Koblenz wahrgenommen werden. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Mitglied\ndes Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person des\nprivaten und \u00f6ffentlichen Rechts werden, die sich bereiterkl\u00e4rt, die\nVereinszwecke und \u2013ziele aktiv und\/oder materiell zu unterst\u00fctzen. <\/li><li>\u00dcber\nden Antrag entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Gegen eine ablehnende\nEntscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, \u00fcber\ndie die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet.<\/li><li>Mitglieder\ndes Vereins sind aktive und\/oder f\u00f6rdernde Mitglieder.<\/li><li>Aktive\nMitglieder des Vereins sind Personen, die die Voraussetzungen zur \u00dcbernahme\neines Betreuungsverh\u00e4ltnisses gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 1896 ff und \u00a7\u00a7 1773 ff. BGB erf\u00fcllen,\ndas 18. Lebensjahr vollendet haben und die Bereitschaft zur \u00dcbernahme einer\nrechtlichen Betreuung erkl\u00e4ren. Die Absichtserkl\u00e4rung ist auf Verlangen des\nVereins durch das Mitglied j\u00e4hrlich erneut abzugeben.<\/li><li>F\u00f6rdernde\nMitglieder unterst\u00fctzen die Erf\u00fcllung der Vereinszwecke durch regelm\u00e4\u00dfige Bar-\noder Sachspenden und\/oder unentgeltliche Dienstleistungen.<\/li><li>Die\nMitgliedschaft endet<\/li><li>Mit\ndem Tod des Mitglieds,<\/li><li>Durch\nschriftliche Austrittserkl\u00e4rung, gerichtet an den Vorstand oder die\nGesch\u00e4ftsstelle des Vereins. Sie ist nur&nbsp;\nzum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist\nvon 3 Monaten zul\u00e4ssig.<\/li><li>Bei\njuristischen Personen durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit,<\/li><li>Durch\nAusschluss aus dem Verein.<\/li><li>Ein\nMitglied, das in erheblichem Ma\u00df gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat,\nkann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor\ndem Ausschluss ist das betroffene Mitglied pers\u00f6nlich oder schriftlich zu\nh\u00f6ren. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und\ndem Mitglied per Einschreiben gegen R\u00fcckschein zuzustellen. Es kann innerhalb\neiner Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand\neinlegen. \u00dcber die Berufung entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung. Bis\nzur auf den Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung ruhen die weiteren\nRechte und Pflichten des Mitgliedes. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung\ninnerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem\nAusschlie\u00dfungsbeschluss. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Ein\nMitglied kann insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn es durch sein\nVerhalten das Ansehen des Vereins sch\u00e4digt; grob oder wiederholt gegen die\nVereinssatzung, Beschl\u00fcsse oder Anordnungen von Vereinsorganen Verst\u00f6\u00dft;\nf\u00e4llige Beitr\u00e4ge nach zweimaliger schriftlicher Mahnung innerhalb 6 Monaten\nnicht begleicht; nach den Feststellungen des zust\u00e4ndigen Gerichts gem\u00e4\u00df \u00a7 1908\nb Abs. 1 BGB seine Pflichten als Betreuungsperson grob fahrl\u00e4ssig oder\nschuldhaft verletzt hat.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der\nVorstand besteht aus<\/li><li>Dem\/der\nVorsitzenden<\/li><li>1\nstellv. Vorsitzenden<\/li><li>Dem\/der\nKassierer\/in<\/li><li>Mindestens\n2, h\u00f6chstens 5 Beisitzern\/innen<\/li><li>Der\nVorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt,\nbis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der\nAmtsperiode aus, nimmt die binnen drei Monaten einzuberufende\nMitgliederversammlung eine Nachwahl vor.<\/li><li>Die\nAmtszeit betr\u00e4gt zwei Jahre<\/li><li>Wiederwahl\nist zul\u00e4ssig<\/li><li>Der\nVorstand beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines\nBeschlusses der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen. Er f\u00fchrt Beschl\u00fcsse der\nMitgliederversammlung aus. <\/li><li>Der\nVorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung, die durch die Mitgliederversammlung\nzu verabschieden ist.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p> Der Vorstand tritt durch Einladung des\/ der Vorsitzenden zusammen. Er ist bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Er fasst Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheilt gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch schriftlich  getroffen werden, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder hiermit einverstanden ist. Beschl\u00fcsse des Vorstandes sind schriftlich niederzulegen.\u0019<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der\nVerein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB von dem\/der\nVorsitzenden, dem\/der stellv. Vorsitzenden, dem\/der Kassierer\/in vertreten,\nwobei jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.<\/li><li>Der\nVorstand kann eine\/n besondere\/n Vertreter\/in nach \u00a7 30 BGB als\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in zur eigenst\u00e4ndigen Wahrnehmung der wirtschaftlichen,\nverwaltungsm\u00e4\u00dfigen und personellen Angelegenheiten berufen. Sie\/er nimmt an den\nSitzungen des Vorstandes beraten teil. <\/li><li>Satzungs\u00e4nderungen,\ndie von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt\nwerden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungs\u00e4nderungen\nm\u00fcssen der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.<\/li><li>Der\nVorstand kann jederzeit Sachverst\u00e4ndige\/Fachberater\/innen hinzuziehen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der\nMitgliederversammlung geh\u00f6ren alle Vereinsmitglieder mit je einer Stimme an.<\/li><li>Die\nMitgliederversammlung soll einmal im Jahr stattfinden. Sie wird vom Vorstand\nunter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch pers\u00f6nliche Einladung\nmittels Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung\nmitzuteilen. Antr\u00e4ge von Mitgliedern m\u00fcssen bis eine Woche vor dem Termin der\nMitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.<\/li><li>Der\nVorstand hat unverz\u00fcglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das\nVereinsinteresse es erfordert oder wen mindestens 10 Prozent der Mitglieder die\nEinberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordern.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p> Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus ihrer Mitte eine\/n Versammlungsleiter\/in und Schriftf\u00fchrer\/in. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, durch Akklamation oder offen durch Handheben mit Stimmenmehrheit getroffen. <\/p>\n\n\n\n<ul><li>Bei\nStimmengleichheit gilt ein Antrag als Abgelehnt. Zu Wahlen ist im zweiten\nWahlgang der-\/diejenige gew\u00e4hlt, der7die meisten Stimmen auf sich vereinigt.<\/li><li>Zu\nSatzungs- u. Zweck\u00e4nderungen und Abwahl von Mitglieder des Vorstandes gem. \u00a7 5\n(2) ist abweichend von (4) \u00be der in der Mitgliederversammlung abgegebenen\nStimmen notwendig. Zu Beschl\u00fcssen \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist abweichend\nvon (4) 4\/5 der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen, mindestens\njedoch die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die\nMitgliederversammlung w\u00e4hlt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand und drei\nRechnungspr\u00fcfer.<\/li><li>Die\nMitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes durch Beschluss gem. \u00a7 6\n(5) abw\u00e4hlen.<\/li><li>Die\nMitgliederversammlung entscheidet \u00fcber Antr\u00e4ge von Mitgliedern, die durch den\nVorstandsbeschluss ausgeschlossen werden sollen.<\/li><li>Die\nMitgliederversammlung nimmt den Gesch\u00e4ftsbereich des Vorstandes und den\nPr\u00fcfungsbericht der Rechnungspr\u00fcfer entgegen und erteilt dem Vorstand die\nEntlastung.<\/li><li>Die\nMitgliederversammlung hat Satzungs\u00e4nderungen und Vereinsaufl\u00f6sung zu\nbeschlie\u00dfen.<\/li><li>Die\nBeschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden schriftlich protokolliert, von\ndem\/der Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden sowie dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in\nunterzeichnet und stehen den Mitgliedern zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber die Mitgliedsbeitr\u00e4ge und deren H\u00f6he. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechnungspr\u00fcfung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die von\nder Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Rechnungspr\u00fcfer haben Zugang zu allen\nBuchungs- und Rechnungsunterlagen und erstellen j\u00e4hrlich einen Pr\u00fcfungsbericht.\nHier\u00fcber ist der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei\nAufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den\nKreisverband Birkenfeld der Arbeiterwohlfahrt, der es unmittelbar und\nausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Betreuungswesens zu verwenden hat.\n\n\n\n\n\nffffffffffff<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchr den Namen Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld der AWO e.V. 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