{"id":324,"date":"2026-09-07T10:34:36","date_gmt":"2026-09-07T10:34:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=324"},"modified":"2026-09-07T10:34:37","modified_gmt":"2026-09-07T10:34:37","slug":"newsletter-03-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=324","title":{"rendered":"Newsletter 03\/2026"},"content":{"rendered":"\n<p><a><\/a>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>wurde Ihnen schon einmal ein Kontrollbetreuer oder eine Kontrollbetreuerin zur Seite gestellt? Falls ja, wie haben Sie das empfunden? Eher als hilfreich oder eher als unangenehm? In dieser Ausgabe unseres Newsletters befassen wir uns in der Rubrik \u201eRechtsprechung\u201c mit einer Entscheidung, die die Problematik der Kontrollbetreuung aufgreift.<\/p>\n\n\n\n<p>Rheinland-Pfalz hat eines der modernsten Bestattungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Bei uns ist vieles erlaubt, was in anderen Bundesl\u00e4ndern verboten ist. Das ist Grund genug, sich einmal in aller Ruhe das Bestattungsgesetz (<a href=\"https:\/\/landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/jlr-NNLRP00005B64\">https:\/\/landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/jlr-NNLRP00005B64<\/a>) und die dazugeh\u00f6rige Verordnung (<a href=\"https:\/\/landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/jlr-NNLRP00005A91\">https:\/\/landesrecht.rlp.de\/bsrp\/document\/jlr-NNLRP00005A91<\/a>) durchzulesen. Das Bestattungsgesetz kann herangezogen werden, wenn es darum geht, in welcher H\u00f6he die Bestattungskosten vom Sozialamt \u00fcbernommen werden. Mit dem Umfang der Kosten\u00fcbernahme durch das Sozialamt bei einer Bestattung besch\u00e4ftigen wir uns in der Rubrik \u201eH\u00e4tten Sie es gewusst?\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Welche Gr\u00fcnde sprechen f\u00fcr die Einrichtung einer Kontrollbetreuung?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Besteht aufgrund konkreter Anhaltspunkte eine gewisse Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr, dass dem Betroffenen gegen\u00fcber seinem Bevollm\u00e4chtigten R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche in nicht unbetr\u00e4chtlicher H\u00f6he zustehen, kann der daraus f\u00fcr den Bevollm\u00e4chtigten resultierende Interessenkonflikt die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen, so der Bundesgerichtshof.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.04.2026, Az.XII ZB 218\/25<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Frau erteilte einer ihrer T\u00f6chter im Jahr 2021 eine umfassende Generalvollmacht. Bei dieser Vollmacht war die bevollm\u00e4chtigte Tochter jedoch von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7&nbsp;181&nbsp;B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) befreit. Das hei\u00dft, sie hat auch im Namen der Mutter Rechtsgesch\u00e4fte mit sich selbst oder mit einem Dritten, den sie ebenfalls vertritt, vornehmen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im selben Jahr \u00fcbertrug die Mutter dieser Tochter au\u00dferdem ihr Haus auf Sylt im Wert von rund 1,6&nbsp;Millionen Euro. Sp\u00e4ter zahlte die Tochter aus dem Verm\u00f6gen der Mutter 100.000&nbsp;Euro an ihren Bruder und 200.000&nbsp;Euro an ihre Schwester. Nach ihren Angaben geschah dies auf Wunsch der Mutter und als Ausgleich f\u00fcr die Grundst\u00fccks\u00fcbertragung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tochter als Bevollm\u00e4chtigte war diejenige, die von der Grundst\u00fccks\u00fcbertragung profitierte. Es kam der Verdacht auf, dass der Mutter m\u00f6glicherweise Anspr\u00fcche auf R\u00fcck\u00fcbertragung oder Schadensersatz gegen ihre Tochter zustehen k\u00f6nnten. Der Sohn regte daraufhin beim Amtsgericht die Einrichtung einer Betreuung an. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Mutter bereits in einem Pflegeheim und konnte sich bei einer pers\u00f6nlichen Anh\u00f6rung nicht mehr sinnvoll \u00e4u\u00dfern. Das Amtsgericht ordnete schlie\u00dflich eine Kontrollbetreuung f\u00fcr die Verm\u00f6gensangelegenheiten an. Der Betreuer sollte insbesondere pr\u00fcfen, ob gegen die bevollm\u00e4chtigte Tochter R\u00fcckforderungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die bevollm\u00e4chtigte Tochter legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Ein weiteres Gutachten konnte nicht sicher feststellen, dass die Mutter bereits bei Erteilung der Vollmacht gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig gewesen war. Daraufhin hob das Landgericht die Kontrollbetreuung wieder auf. Dagegen wandte sich der Sohn mit einer Rechtsbeschwerde, mit der er Erfolg hatte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es geht darum, festzustellen, unter welchen Umst\u00e4nden die Einrichtung einer Kontrollbetreuung gerechtfertigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung des Landgerichts, die Kontrollbetreuung aufzuheben, hielt der rechtlichen \u00dcberpr\u00fcfung durch den Bundesgerichtshof nicht stand.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7&nbsp;1820 Abs.&nbsp;3&nbsp;BGB kann einer Betreuerin oder einem Betreuer die Aufgabe \u00fcbertragen werden, Rechte der betreuten Person gegen\u00fcber einer bevollm\u00e4chtigten Person geltend zu machen. Dazu k\u00f6nnen auch Auskunfts- und Rechenschaftsanspr\u00fcche geh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche Kontrollbetreuung darf allerdings nur eingerichtet werden, wenn sie erforderlich ist. Das setzt voraus,<\/p>\n\n\n\n<p>Ein nachgewiesener Missbrauch der Vollmacht ist daf\u00fcr nicht erforderlich. Es gen\u00fcgt, wenn konkrete Umst\u00e4nde Zweifel daran begr\u00fcnden, dass die Vollmacht ordnungsgem\u00e4\u00df ausge\u00fcbt wird. Das kann etwa der Fall sein, wenn die bevollm\u00e4chtigte Person mit den Aufgaben \u00fcberfordert ist oder Zweifel an ihrer Zuverl\u00e4ssigkeit bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgabe einer Kontrollbetreuerin oder eines Kontrollbetreuers ist es, die Rechte wahrzunehmen, die die betroffene Person wegen ihrer Beeintr\u00e4chtigung nicht mehr selbst verfolgen kann. Dazu kann auch geh\u00f6ren, m\u00f6gliche Schadensersatz-, R\u00fcckforderungs- oder Herausgabeanspr\u00fcche gegen die bevollm\u00e4chtigte Person zu pr\u00fcfen und gegebenenfalls geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Genau hier sah der Bundesgerichtshof weiteren Kl\u00e4rungsbedarf. Bei Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen von erheblichem Wert kann es im Interesse der betroffenen Person liegen, zu pr\u00fcfen, ob sie bei Abschluss des Gesch\u00e4fts gesch\u00e4ftsf\u00e4hig war und ob m\u00f6glicherweise R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche bestehen. Das gilt besonders dann, wenn die bevollm\u00e4chtigte Person selbst von dem Gesch\u00e4ft profitiert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar war die Tochter in der Generalvollmacht von den Beschr\u00e4nkungen des \u00a7&nbsp;181&nbsp;BGB befreit. Sie durfte deshalb grunds\u00e4tzlich auch Rechtsgesch\u00e4fte im Namen der Mutter mit sich selbst oder mit einer Person abschlie\u00dfen, die sie ebenfalls vertrat. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sie sich im Innenverh\u00e4ltnis ohne Weiteres Verm\u00f6gen der Mutter \u00fcbertragen durfte. Die Befreiung von \u00a7&nbsp;181&nbsp;BGB sagt n\u00e4mlich nichts dar\u00fcber aus, ob eine Vollmacht auch zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil ausge\u00fcbt werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des BGH gen\u00fcgte deshalb bereits der konkrete Verdacht, dass R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche gegen die Tochter bestehen k\u00f6nnten. Gleichzeitig bestand eine klare Interessenkollision: Die Tochter h\u00e4tte als Bevollm\u00e4chtigte m\u00f6gliche Anspr\u00fcche der Mutter gegen sich selbst pr\u00fcfen und verfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Gerade daf\u00fcr kann eine Kontrollbetreuung erforderlich sein. Die Kontrollbetreuerin oder der Kontrollbetreuer muss dann pr\u00fcfen, welche Anspr\u00fcche wirklich bestehen und ob deren Verfolgung dem tats\u00e4chlichen oder mutma\u00dflichen Willen sowie den objektiven Interessen der Mutter entspricht. Dabei ist auch zu ber\u00fccksichtigen, ob die Mutter die Verm\u00f6gens\u00fcbertragung tats\u00e4chlich gewollt hat und deshalb ein Interesse daran haben k\u00f6nnte, dass eine wirksame Schenkung bestehen bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich stehen die Interessen der betreuten Person im Mittelpunkt des Betreuungsrechts. Wenn die Interessen des Betreuers oder der Betreuerin in den Vordergrund r\u00fccken, ist stets Vorsicht geboten. Deshalb wurde die Konstruktion einer Kontrollbetreuung geschaffen, die vor allem dann sinnvoll ist, wenn die Interessen des betreuten Menschen drohen, in den Hintergrund zu geraten.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.04.2026, Az. XII ZB 218\/25<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>News<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zentrales Vorsorgeregister soll erweitert werden: Vorsorgedokumente k\u00fcnftig vollst\u00e4ndig abrufbar<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Zentrale Vorsorgeregister soll ausgebaut werden. K\u00fcnftig sollen dort nicht mehr nur Angaben zum Bestehen von Vorsorgedokumenten gespeichert werden k\u00f6nnen, sondern auf Wunsch auch elektronische Abschriften der Dokumente selbst. Das kann im Ernstfall wertvolle Zeit sparen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nach den vorgesehenen Neuregelungen sollen ab dem 01.10.2026 elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverf\u00fcgungen und Patientenverf\u00fcgungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt werden k\u00f6nnen. Betreuungsgerichte sowie \u00c4rztinnen und \u00c4rzte k\u00f6nnten dann im Bedarfsfall nicht nur feststellen, dass ein Vorsorgedokument vorhanden ist, sondern auch unmittelbar dessen Inhalt einsehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bislang enth\u00e4lt das Register vor allem Informationen dar\u00fcber, ob eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverf\u00fcgung oder Patientenverf\u00fcgung existiert und wo sie aufbewahrt wird. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte k\u00f6nnen bereits seit 2023 entsprechende Registerinformationen und die Kontaktdaten hinterlegter Vertrauenspersonen abrufen. K\u00fcnftig soll nun auch der Inhalt der Dokumente schneller verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ist die geplante \u00c4nderung vor allem deshalb interessant, weil Vorsorgeentscheidungen damit leichter und schneller ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen. Die Registrierung bleibt freiwillig. Zun\u00e4chst sollen elektronische Abschriften allerdings \u00fcber besonders zugelassene institutionelle Nutzerinnen und Nutzer eingestellt werden k\u00f6nnen. Dazu k\u00f6nnen beispielsweise Betreuungsbeh\u00f6rden und Betreuungsvereine, Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte sowie Notarinnen und Notare geh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundeskonferenz der Betreuungsvereine begr\u00fc\u00dft die Erweiterung grunds\u00e4tzlich, sieht bei der praktischen Umsetzung aber noch Kl\u00e4rungsbedarf. So sollen Betreuungsvereine erst nach einem gesonderten Antrags- und Zulassungsverfahren als institutionelle Nutzer zugelassen werden. Die Bundeskonferenz weist au\u00dferdem darauf hin, dass die Mitwirkung an der Registrierung f\u00fcr die Vereine eine zus\u00e4tzliche Aufgabe darstellen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Offen ist aus ihrer Sicht insbesondere, wie die Geb\u00fchren abgewickelt werden und welche Aufgaben k\u00fcnftig bei den Betreuungsvereinen, den Betreuungsbeh\u00f6rden und den vorsorgenden Personen selbst liegen sollen. Eine Verlagerung der Geb\u00fchrenabwicklung auf die Vereine k\u00f6nnte nach Einsch\u00e4tzung der Bundeskonferenz zus\u00e4tzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundeskonferenz fordert deshalb klarere Vorgaben zum Zulassungsverfahren, zur Geb\u00fchrenzahlung und zur Aufgabenverteilung. Zus\u00e4tzliche Aufgaben k\u00f6nnten Betreuungsvereine zudem nur \u00fcbernehmen, wenn der dadurch entstehende Mehraufwand auch finanziert werde.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sie bedeutet die geplante Erweiterung vor allem: Vorsorgedokumente k\u00f6nnten im Ernstfall k\u00fcnftig schneller zur Verf\u00fcgung stehen. Bis die neuen M\u00f6glichkeiten tats\u00e4chlich genutzt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen jedoch noch die organisatorischen und praktischen Einzelheiten gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Pressemitteilung der Bundesnotarkammer zum Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters;<br>Stellungnahme der Bundeskonferenz der Betreuungsvereine zur Neufassung der Vorsorgeregister-Verordnung vom 21.01.2026<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Inwieweit werden besondere W\u00fcnsche Verstorbener hinsichtlich der Beisetzung bei einer Sozialbestattung \u00fcbernommen?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>In Deutschland gibt es die sogenannte Bestattungspflicht. Das bedeutet, dass normalerweise die n\u00e4chsten Familienangeh\u00f6rigen f\u00fcr eine Bestattung ihres Familienmitglieds zu sorgen haben. Wenn diese jedoch nicht \u00fcber gen\u00fcgend finanzielle Mittel verf\u00fcgen, dann k\u00f6nnen sie eine sogenannte Sozialbestattung beim Sozialamt nach \u00a7&nbsp;74&nbsp;Sozialgesetzbuch (SGB)&nbsp;XII beantragen. Das ist nicht nur m\u00f6glich, wenn die Angeh\u00f6rigen B\u00fcrgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Es gen\u00fcgt, dass die Angeh\u00f6rigen nur \u00fcber ein geringes Einkommen verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7&nbsp;74&nbsp;SGB&nbsp;XII besagt, dass die \u201eerforderlichen Kosten\u201c einer Bestattung \u00fcbernommen werden. Es muss jedoch eine w\u00fcrdevolle Bestattung des Verstorbenen gew\u00e4hrleistet bleiben, die nicht \u00e4rmlich wirkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte der oder die Verstorbene sich f\u00fcr eine teure Erdbestattung entschieden haben oder haben sich aufgrund des mutma\u00dflichen Willens des oder der Verstorbenen die Angeh\u00f6rigen daf\u00fcr entschieden, werden daf\u00fcr auch die Kosten \u00fcbernommen. Es ist nicht vorgeschrieben, dass lediglich eine g\u00fcnstigere Urnenbestattung durchgef\u00fchrt wird. Haben die Angeh\u00f6rigen aber W\u00fcnsche, die luxuri\u00f6ser sind, dann m\u00fcssen sie die Differenz selbst tragen. In der Regel werden folgende Kosten nicht getragen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Dauergrabpflege<\/li>\n\n\n\n<li>Leichenschmaus<\/li>\n\n\n\n<li>Reisekosten f\u00fcr Trauerg\u00e4ste<\/li>\n\n\n\n<li>Traueranzeigen<\/li>\n\n\n\n<li>Trauerkleidung<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Es ist aber immer der Einzelfall zu pr\u00fcfen und auch die jeweiligen Bundesl\u00e4nder haben eigene Regelungen. Nach dem Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz in der Fassung von 2025 ist nach \u00a7&nbsp;11 Abs.&nbsp;2 f\u00fcr Ort, Art und Durchf\u00fchrung der Bestattung der Wille der verstorbenen Person ma\u00dfgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende \u00f6ffentliche Belange nicht entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinweis: Auch wenn die Bestattung bereits beauftragt oder sogar schon durchgef\u00fchrt wurde, k\u00f6nnen Sie immer noch r\u00fcckwirkend einen Antrag auf Kosten\u00fcbernahme stellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir uns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>AWO-Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.&nbsp;V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstra\u00dfe 531\u2013533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<br><a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, wurde Ihnen schon einmal ein Kontrollbetreuer oder eine Kontrollbetreuerin zur Seite gestellt? Falls ja, wie haben Sie das empfunden? Eher <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=324\" title=\"Newsletter 03\/2026\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/324"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=324"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/324\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":325,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/324\/revisions\/325"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=324"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=324"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=324"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}