{"id":315,"date":"2026-06-03T05:47:33","date_gmt":"2026-06-03T05:47:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=315"},"modified":"2026-06-03T05:47:34","modified_gmt":"2026-06-03T05:47:34","slug":"newsletter-2-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=315","title":{"rendered":"Newsletter 2\/2026"},"content":{"rendered":"\n<p><a><\/a>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>in der Rubrik Rechtsprechung berichte ich in dieser Ausgabe unseres Newsletters \u00fcber eine Entscheidung, die sehr anschaulich die verschiedenen Interessenkonflikte in unserem, aber auch in anderen Rechtssystemen aufzeigt. So verst\u00e4ndlich der Wunsch von Pflegeeltern ist, ein Pflegekind zu adoptieren, so verst\u00e4ndlich ist auch der Wunsch der leiblichen Eltern, dem nicht zuzustimmen. Dieser Fall greift zwar nicht die Thematik einer gesetzlichen Betreuung auf, aber ich fand ihn dennoch f\u00fcr Sie interessant. Er zeigt exemplarisch das Recht auf Selbstbestimmung von psychisch erkrankten Menschen auf.<\/p>\n\n\n\n<p>Weniger um widerstreitende Interessen geht es bei dem fortschreitenden Gesetzgebungsverfahren, durch das der Krankenhausvorbehalt bei \u00e4rztlichen Zwangsma\u00dfnahmen gelockert werden soll. Auch dar\u00fcber erfahren Sie mehr in der Rubrik Rechtsprechung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ansonsten hat uns alle der Sommer fest im Griff. Genie\u00dfen Sie diese sch\u00f6ne Zeit!<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, wann die Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils in die Adoption ersetzt werden kann<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Oberlandesgericht (OLG) hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Nach gegenw\u00e4rtiger Gesetzeslage kann die Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils in die Adoption gerichtlich nicht ersetzt werden, wenn das Kind auch ohne Adoption in einer Familie aufwachsen kann. Das OLG hat Zweifel an der Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit dieser Regelung.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.01.2026, Az. 1 UF 77\/25<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein drei Jahre altes Kind lebt seit seiner Geburt bei Pflegeeltern. Die leibliche Mutter, die seit vielen Jahren unter einer Suchterkrankung leidet, hat einer Adoption des Kindes durch die Pflegeeltern nicht zugestimmt. Die Pflegeeltern beantragten deshalb beim Familiengericht, die fehlende Zustimmung der Mutter gerichtlich zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amtsgericht lehnte diesen Antrag jedoch ab. Gegen diese Entscheidung legten die Pflegeeltern Beschwerde ein. Das zust\u00e4ndige Oberlandesgericht hat nun nicht \u00fcber den Fall entschieden, sondern das Verfahren zun\u00e4chst unterbrochen. Das OLG m\u00f6chte zun\u00e4chst vom Bundesverfassungsgericht kl\u00e4ren lassen, ob die gesetzliche Regelung zur gerichtlichen Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Erst nach dieser Entscheidung wird das Verfahren weitergef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es geht darum, dass das OLG kl\u00e4ren lassen m\u00f6chte, ob die Einwilligung in eine Adoption ersetzt werden kann, wenn ein Elternteil psychisch krank und deswegen nicht in der Lage ist, diese selbst zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist f\u00fcr eine Adoption die Zustimmung der Eltern nach \u00a7&nbsp;1747 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) erforderlich. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann das Familiengericht diese Zustimmung ersetzen (\u00a7&nbsp;1748&nbsp;BGB). Das Amtsgericht lehnte den Antrag der Pflegeeltern ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach \u00a7&nbsp;1748 Abs.&nbsp;3&nbsp;BGB kann die Zustimmung eines psychisch erkrankten Elternteils nur ersetzt werden, wenn das Kind ohne die Adoption nicht in einer Familie aufwachsen k\u00f6nnte und dadurch schwer in seiner Entwicklung gef\u00e4hrdet w\u00e4re. Diese Voraussetzung ist nicht erf\u00fcllt, weil das Kind bereits dauerhaft in seiner Pflegefamilie lebt und dort auch ohne Adoption aufwachsen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Nach Auffassung des OLG f\u00fchrt diese Regelung jedoch dazu, dass eine Ersetzung der Zustimmung in vergleichbaren F\u00e4llen praktisch kaum m\u00f6glich ist. Das Gericht h\u00e4lt das f\u00fcr problematisch, weil dadurch die Interessen und Grundrechte des Kindes nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt w\u00fcrden. Zwar k\u00f6nne ein Kind auch in einem Dauerpflegeverh\u00e4ltnis in einer Familie leben. Eine Pflegefamilie biete jedoch nicht dieselbe rechtliche Sicherheit wie eine Adoption.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gericht betont, dass Pflegekinder h\u00e4ufig bereits belastende Erfahrungen mit ihren leiblichen Eltern gemacht h\u00e4tten und deshalb besonders auf stabile Lebensverh\u00e4ltnisse angewiesen seien. Anders als ein Pflegeverh\u00e4ltnis schaffe eine Adoption eine dauerhafte rechtliche Zugeh\u00f6rigkeit zur Familie und gebe dem Kind ein H\u00f6chstma\u00df an Sicherheit und Geborgenheit. Nach Ansicht des OLG kann dieses Interesse des Kindes im Einzelfall schwerer wiegen als das Interesse eines dauerhaft erziehungsunf\u00e4higen Elternteils am Fortbestand des rechtlichen Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisses.<\/p>\n\n\n\n<p>Ob die gesetzlichen Voraussetzungen des \u00a7&nbsp;1748 Abs.&nbsp;3&nbsp;BGB tats\u00e4chlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst einmal bedeutet die Entscheidung zum Gl\u00fcck nichts, weil das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschluss des OLG, zun\u00e4chst das Bundesverfassungsgericht anzurufen, ist schwer nachvollziehbar. Zwischen dem Wunsch der Pflegeeltern auf Adoption und der verweigerten Zustimmung liegt eben immer ein Interessenkonflikt, den der Gesetzgeber bereits entschieden hat. Nur wenn das Kind ansonsten nicht in einer Familie aufwachsen kann, kann die Zustimmung des leiblichen Elternteils ersetzt werden. Den Willen eines psychisch erkrankten Menschen sollte man nicht aushebeln, indem man das Kindeswohl, das nicht gef\u00e4hrdet ist, aufgrund der Mutma\u00dfung einer engeren Bindung durch rechtliche Formalien gest\u00e4rkt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Kinder auch noch im Erwachsenalter adoptiert werden, sollte sich die Bindung und der Wunsch, engere rechtliche Familienbande zu kn\u00fcpfen, als tats\u00e4chlich so stabil erweisen, wie die Pflegeeltern das nun annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Vermutlich werden Sie in Ihrem Ehrenamt nicht mit dieser Problematik konfrontiert werden. Dennoch zeigt dieser Fall das Spannungsfeld auf, in dem sich Interessenkonflikte auftun k\u00f6nnen. Er sensibilisiert, f\u00fcr das Selbstbestimmungsrecht von psychisch erkrankten Menschen einzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.01.2026, Az. 1 UF 77\/25<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Stammtisch f\u00fcr Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Treffen Sie sich mit anderen Betreuungspersonen und Bevollm\u00e4chtigten sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Betreuungsvereine. Tauschen Sie sich in ungezwungener Atmosph\u00e4re aus und profitieren Sie f\u00fcr Ihre Arbeit von den Erfahrungen anderer.<\/p>\n\n\n\n<p>Von anderen h\u00f6ren und lernen, Erlebtes teilen und eine gute Zeit gemeinsam verbringen \u2013 unser Stammtisch findet in der Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat statt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termine:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; donnerstags, 11.06., 02.07.2026, 18:00 bis 20:00&nbsp;Uhr<br><strong>Ort:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Achathotel Zum Schwan, Hauptstra\u00dfe&nbsp;25, 55743&nbsp;Idar-Oberstein<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte melden Sie sich zu allen Veranstaltungen telefonisch unter 06781&nbsp;667421 oder per E-Mail unter <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de?subject=Anmeldung%20zum%20Vortrag\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a> an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Gesetzgebung<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Update: Krankenhausvorbehalt bei \u00e4rztlichen Zwangsma\u00dfnahmen<br>Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schon im letzten Newsletter berichteten wir \u00fcber die Bem\u00fchungen des Bundesministeriums der Justiz, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in einem Gesetzentwurf umzusetzen. Jetzt schreitet das Verfahren voran.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat jetzt auf Vorschlag des Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministeriums den Gesetzentwurf beschlossen. Die Anpassungen betreffen in erster Linie die Frage, an welchem Ort solche Ma\u00dfnahmen vorgenommen werden d\u00fcrfen, wenn sie grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00fcnftig soll es ausnahmsweise zul\u00e4ssig sein, vom sogenannten Krankenhausvorbehalt abzuweichen: In eng begrenzten Ausnahmef\u00e4llen sollen k\u00fcnftig \u00e4rztliche Zwangsma\u00dfnahmen auch au\u00dferhalb eines Krankenhauses vorgenommen werden k\u00f6nnen. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen dienen der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig sieht der Entwurf weitere Neuregelungen im Betreuungs- und Verfahrensrecht vor, die die Selbstbestimmung von Menschen verbessern sollen, die von \u00e4rztlichen Zwangsma\u00dfnahmen betroffen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Den Gesetzentwurf finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bmjv.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/DE\/2026_Aerztliche_Zwangsmassnahmen.html?nn=110490\">hier<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 27.05.2026, Nr.&nbsp;41\/2026<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Endet eine Untervollmacht aufgrund einer Vorsorgevollmacht automatisch mit dem Tod des Hauptbevollm\u00e4chtigten?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Nicht automatisch, und \u201ees kommt immer darauf an\u201c, wie es im sch\u00f6nsten Juristendeutsch hei\u00dft. Allerdings spricht bei Vorsorgevollmachten vieles daf\u00fcr, dass eine Untervollmacht endet, wenn der Hauptbevollm\u00e4chtigte stirbt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte \u00fcber den Fall (Beschluss vom 17.12.2025, Az. XII ZB 291\/25) einer demenzkranken Frau zu entscheiden, die ihrer Tochter bereits Jahre zuvor eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hatte. Die Vollmacht beruhte auf einem damals verbreiteten Formular des Bundesministeriums der Justiz. Dieses sah auch vor, dass Untervollmachten erteilt werden d\u00fcrfen. Die Tochter bevollm\u00e4chtigte sp\u00e4ter wiederum ihren eigenen Sohn, also den Enkel der an Demenz erkrankten Gro\u00dfmutter. Nach dem Tod der Tochter stellte sich die Frage, ob diese Untervollmacht weiter gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der BGH stellte klar: Eine Untervollmacht kann zwar auch nach dem Ende der Hauptvollmacht fortbestehen. Das ist aber keine automatische Folge. Entscheidend ist vielmehr, was der urspr\u00fcngliche Vollmachtgeber oder die urspr\u00fcngliche Vollmachtgeberin wollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Vorsorgevollmachten kommt es nach Auffassung des BGH besonders auf das pers\u00f6nliche Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Vollmachtgeber und bevollm\u00e4chtigter Person an. Wird eine bestimmte Person ausgew\u00e4hlt, bedeutet das nicht automatisch, dass dieses Vertrauen auch f\u00fcr weitere Unterbevollm\u00e4chtigte gelten soll. Bei Formularvollmachten wie dem verwendeten Muster des Bundesministeriums der Justiz spreche daher vieles daf\u00fcr, dass eine Untervollmacht nur so lange bestehen soll wie die urspr\u00fcngliche Vorsorgevollmacht selbst.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Noch ein praktischer Hinweis f\u00fcr Sie<\/strong>: In diesem Urteil ging es nicht um eine Ersatzvollmacht, sondern um eine Untervollmacht. Der Unterschied zwischen einer Ersatzvollmacht und einer Untervollmacht liegt vor allem in dem Aussteller bzw. der Ausstellerin. Eine Untervollmacht wird vom\/von der Bevollm\u00e4chtigten erteilt, um eine dritte Person (die dem Vollmachtgeber\/der Vollmachtgeberin selbst nicht bekannt sein muss) f\u00fcr bestimmte Aufgaben zu bevollm\u00e4chtigen, im Namen und Auftrag des Vollmachtnehmers\/der Vollmachtnehmerin zu handeln. Eine Ersatzbevollm\u00e4chtigung hingegen wird direkt vom Vollmachtgeber oder der Vollmachtgeberin erstellt und greift erst, wenn der oder die Hauptbevollm\u00e4chtigte dauerhaft oder vor\u00fcbergehend (etwa durch Urlaub oder Krankheit) ausf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Untervollmacht oder die Ersatzvollmacht sind somit zwei unterschiedliche Instrumente, um den Interessen und W\u00fcnsche des Vollmachtgebers Ausdruck zu verleihen. Deshalb ist es ratsam sich umgehend \u00fcber die M\u00f6glichkeiten der Vollmachterstellung, gerne bei unserem Betreuungsverein, zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir uns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>AWO-Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.&nbsp;V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstra\u00dfe 531\u2013533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<br><a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, in der Rubrik Rechtsprechung berichte ich in dieser Ausgabe unseres Newsletters \u00fcber eine Entscheidung, die sehr anschaulich die verschiedenen Interessenkonflikte <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=315\" title=\"Newsletter 2\/2026\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/315"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=315"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/315\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":316,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/315\/revisions\/316"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=315"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=315"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=315"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}