{"id":266,"date":"2024-06-12T08:55:06","date_gmt":"2024-06-12T08:55:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=266"},"modified":"2024-06-12T08:55:08","modified_gmt":"2024-06-12T08:55:08","slug":"newsletter-02-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=266","title":{"rendered":"Newsletter 02\/2024"},"content":{"rendered":"\n<p><a><\/a>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>in Deutschland werden im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern nur wenig Organe nach dem Tod gespendet. 2022 gab es bundesweit nur 869&nbsp;Organspenderinnen und Organspender. Das entspricht 10,3&nbsp;Organspenderinnen und -spender je eine Million Einwohner.<\/p>\n\n\n\n<p>In Europa f\u00fchrt Spanien regelm\u00e4\u00dfig die Statistiken zur Organspende an. 2022 kamen dort auf eine Million Einwohner 46&nbsp;Organspenderinnen und Organspender. Vermutlich liegt das an der dort geltenden Widerspruchsl\u00f6sung. Sie gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, \u00d6sterreich und Spanien und in 12 weiteren europ\u00e4ischen L\u00e4ndern. Eine Zustimmung zur Organspende nach dem Tod gilt als erteilt, wenn die Person sich nicht ausdr\u00fccklich dagegen ausgesprochen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Dagegen gilt in Deutschland derzeit die sogenannte Entscheidungsl\u00f6sung, wobei der Staat auf eine Entscheidung hinarbeitet, die jeder und jede f\u00fcr eine Organspende treffen muss. Offensichtlich gelingt dies nicht optimal. Doch bald kann im Parlament von den Abgeordneten ein neuer Antrag f\u00fcr die Widerspruchsl\u00f6sung gestellt werden, was auch diskutiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Etwa 8.496&nbsp;Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste f\u00fcr ein Spenderorgan. Sollten Sie sich f\u00fcr eine Spende entscheiden, steht Ihnen nun das neue Organspende-Register zur Verf\u00fcgung, damit Ihre Erkl\u00e4rung im Ernstfall auch gefunden wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a>Warum der freie Wille bei der pers\u00f6nlichen Ablehnung einer betreuenden Person respektiert werden muss<\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Wenn die Entscheidung einer Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als der von ihr gew\u00fcnschten betreuenden Person auf einer freien Willensbildung beruht, dann muss diese Entscheidung respektiert werden. Das gilt auch dann, wenn die Fortf\u00fchrung der bestehenden Betreuung f\u00fcr die Betroffene objektiv vorteilhaft w\u00e4re. In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbed\u00fcrftigkeit die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen, entschied der Bundesgerichtshof.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2024, Az.&nbsp;XII ZB 217\/23<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die fast 40-j\u00e4hrige betroffene Frau leidet am Asperger-Syndrom. Deshalb ist f\u00fcr sie seit dem Jahr 2014 eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis Verm\u00f6genssorge, Vertretung gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Versicherungen, Renten- und Sozialversicherungstr\u00e4gern, Wohnungsangelegenheiten sowie Entgegennahme, \u00d6ffnen und Anhalten von Post eingerichtet und ein Einwilligungsvorbehalt f\u00fcr den Bereich der Verm\u00f6genssorge angeordnet. Der f\u00fcr sie bestellte Berufsbetreuer ist in dem Verfahren auch Beteiligter.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Betreuer hatte im September 2022 die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge angeregt. Grund hierf\u00fcr war die Verweigerung der Frau in einem sozialgerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung ihrer Aufnahme in die Familienversicherung, ihre \u00c4rzte von der Schweigepflicht zu entbinden \u2013 ihre Mutter riet ihr davon ab. Das sozialgerichtliche Verfahren kam daraufhin zum Stillstand, und das Sozialamt stellte die bisher geleisteten Beitragszahlungen in die Krankenkasse wegen fehlender Mitwirkung der Betroffenen ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Amtsgericht hat den Aufgabenkreis der eingerichteten Betreuung um den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge erweitert und diesen Aufgabenbereich dem bisherigen Betreuer \u00fcbertragen. Die dagegen von der Mutter der Betroffenen eingelegte Beschwerde hat das Landgericht zur\u00fcckgewiesen. Hiergegen wenden sich sowohl Tochter als auch Mutter mit ihren Rechtsbeschwerden. Die Frau wollte in diesem Aufgabenkreis lieber von ihrer Mutter vertreten werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof musste entscheiden, ob die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und ihrer Mutter erfolgreich sind und die angefochtene Entscheidung des Landgerichts aufgehoben werden muss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsbeschwerden haben Erfolg. Sie f\u00fchren zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zur\u00fcckverweisung der Sache an das Landgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass nach \u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1814.html\">1814<\/a> Abs.&nbsp;2&nbsp;B\u00fcrgerliches Gesetzbuch&nbsp;(BGB) ein Betreuer gegen den freien Willen eines Vollj\u00e4hrigen nicht bestellt werden darf, aber es verkennt den Umfang dieses freien Willens.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Tochter hat sich bereits vor dem Amtsgericht damit einverstanden erkl\u00e4rt, dass der Aufgabenkreis um die Gesundheitssorge erweitert wird. Sie hat aber gleichzeitig zu verstehen gegeben, dass sie mit der Betreuung durch den bisherigen gesetzlichen Betreuer unzufrieden ist und daher nicht mit dessen Bestellung f\u00fcr die Gesundheitssorge einverstanden sei. Weiter hat sie mitgeteilt, dass sie ihre gesundheitlichen Angelegenheiten gemeinsam mit ihrer Mutter, der sie eine diesbez\u00fcgliche Vollmacht erteilt habe, regeln wolle und sich diese f\u00fcr den Fall einer Erweiterung der Betreuung um den Bereich der Gesundheitssorge als Betreuerin w\u00fcnsche. Sie hat damit die Erweiterung des Aufgabenkreises der Betreuung um den Bereich der Gesundheitssorge an die Bedingung gekn\u00fcpft, dass ihre Mutter als Betreuerin bestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht hat verkannt, dass in einem solchen Fall die Erweiterung der Betreuung mit einer anderen als der gew\u00fcnschten betreuenden Person dem nach \u00a7&nbsp;<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/1814.html\">1814<\/a> Abs.&nbsp;2&nbsp;BGB beachtlichen freien Willen des oder der Betroffenen widerspricht. Beruht n\u00e4mlich die Entscheidung des oder der Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als der von ihm oder ihr gew\u00fcnschten betreuenden Person auf einer freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Fortf\u00fchrung der bestehenden Betreuung f\u00fcr den Betroffenen objektiv vorteilhaft w\u00e4re. Dass der Berufsbetreuer objektiv die Betreuung sachgerechter f\u00fchren kann, muss angesichts des Wunsches der Betroffenen, lieber von ihrer Mutter in der Gesundheitssorge vertreten zu werden, zur\u00fcckstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In dem Fall, dass der oder die Betroffene also auf eine bestimmte Betreuungsperson besteht, ist trotz Betreuungsbed\u00fcrftigkeit und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen. Der freie Wille bezieht sich also nicht nur auf das \u201eob\u201c einer gesetzlichen Betreuung, sondern auch auf das \u201ewie\u201c. In jedem Fall wird aufgrund der Entscheidung deutlich, welcher hohe Stellenwert dem freien Willen beigemessen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Quelle: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.01.2024, Az.&nbsp;XII ZB 217\/23<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Grundkurs: Rechtliche Betreuung<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie eine rechtliche Betreuung \u00fcbernehmen oder schon etwas l\u00e4nger dabei sind, haben Sie vermutlich viele Fragen. In unserem Grundkurs werden diese beantwortet, und Sie \u00fcbernehmen Ihr Ehrenamt bestens vorbereitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Grundkurs umfasst f\u00fcnf Module. Bei Teilnahme an mindestens vier Modulen erhalten Sie eine Teilnahmeurkunde. S\u00e4mtliche Termine finden im <strong>Sitzungssaal der Kreisverwaltung Birkenfeld<\/strong>, <strong>Schneewiesenstra\u00dfe&nbsp;25, 55765&nbsp;Birkenfeld<\/strong>, statt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modul 1: Einf\u00fchrung in die rechtliche Betreuung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grundbegriffe des Betreuungsrechts, Betreuungsbeh\u00f6rde und deren Aufgaben, Vorsorgeverf\u00fcgungen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referentinnen: <\/strong>Nicole Jan\u00dfen-Kn\u00f6\u00df, Simone Zimmer, Betreuungsbeh\u00f6rde Kreisverwaltung Birkenfeld<br><strong>Termin:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Mittwoch, 12.06.2024, 18:00\u201320:00&nbsp;Uhr<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modul 2: Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuerin oder eines Betreuers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aufgabenbereiche allgemein, Verm\u00f6genssorge<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referent:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Christoph \u00dcbersch\u00e4r, AWO Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.&nbsp;V.<br><strong>Termin:<\/strong> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mittwoch, 19.06.2024, 18:00\u201320:00&nbsp;Uhr<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modul 3: Aufgabenbereich Gesundheitssorge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gesundheitssorge und Unterbringung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referentin:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Ute Gutendorf, Betreuungsverein Caritasverband Rhein-Hunsr\u00fcck-Nahe e.&nbsp;V.<br><strong>Termin:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Mittwoch, 26.06.2024, 18:00\u201320:00&nbsp;Uhr<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modul 4: Krankheitsbilder und Behinderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Geistige und k\u00f6rperliche Behinderungen, psychische Erkrankungen<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referent:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Dr. med. Martin Michael, Facharzt f\u00fcr Psychiatrie, Psychotherapie und \u00f6ffentliches<br><strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Gesundheitswesen<br><strong>Termin:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mittwoch, 03.07.2024, 18:00\u201320:00&nbsp;Uhr<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modul 5: Rechtliche Pflichten von Betreuerinnen und Betreuern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Anfangsbericht, die Rolle von Betreuerinnen und Betreuern, Aufwandspauschale, Versicherung<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Referenten:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Simon W\u00f6lbitsch, Betreuungsverein Perspektive plus e.&nbsp;V,<br>Christoph \u00dcbersch\u00e4r, AWO Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.&nbsp;V.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mittwoch, 10.07.2024, 18:00\u201320:00 Uhr<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung per Telefon unter 06781 667421 oder per E-Mail unter <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de?subject=Anmeldung%20zum%20Vortrag\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a> an.<strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>News<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1><a>Was das neue Organspende-Register f\u00fcr Sie tun kann<\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Seit M\u00e4rz ist das neue Organspende-Register online. Wie funktioniert es und welche Vorteile bringt es Ihnen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Leider wird im Ernstfall der Organspendeausweis nicht immer rechtzeitig gefunden. Deshalb ist es sinnvoll, Erkl\u00e4rungen zur Organspende zentral zu registrieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Organspende-Register startet in Stufen: Jetzt ist es m\u00f6glich, dass Sie Ihre Erkl\u00e4rung zur Organ- und Gewebespende im Register hinterlegen k\u00f6nnen. Ab Juli&nbsp;2024 sollen alle Entnahmekrankenh\u00e4user vollst\u00e4ndig an das Register angeschlossen sein, sodass Sie Erkl\u00e4rungen abrufen k\u00f6nnen. Mit der Anbindung der beh\u00f6rdlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 01.01.2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>So geht das Verfahren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sind Sie \u00fcber 16 Jahre alt, dann k\u00f6nnen Sie Ihre Erkl\u00e4rung zur Organspende auf drei Wegen erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Ihr Smartphone, Ihren PC oder demn\u00e4chst \u00fcber die App Ihrer Krankenkasse. F\u00fcr die Verfahren ben\u00f6tigen Sie im Einzelnen:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>F\u00fcr die Abgabe \u00fcber Ihr Smartphone\n<ul>\n<li>Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der EU und des EWR<\/li>\n\n\n\n<li>Krankenversichertennummer<\/li>\n\n\n\n<li>E-Mail-Adresse<\/li>\n\n\n\n<li>Smartphone mit installierter Ausweis-App<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Abgabe \u00fcber den Computer:\n<ul>\n<li>Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte<\/li>\n\n\n\n<li>Krankenversichertennummer<\/li>\n\n\n\n<li>E-Mail-Adresse<\/li>\n\n\n\n<li>Smartphone und PC jeweils mit Ausweis-App oder PC mit Ausweis-App und einem zur App kompatiblem Kartenleseger\u00e4t<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Um Ihre Erkl\u00e4rung \u00fcber die App Ihrer Krankenkasse abzugeben, ben\u00f6tigen Sie Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<ul>\n<li>Elektronische Gesundheitskarte oder eines der o.&nbsp;g. Ausweisdokumente<\/li>\n\n\n\n<li>NFC-f\u00e4higes Smartphone\/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse<\/li>\n\n\n\n<li>Die digitale Identit\u00e4t (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Seit Januar 2024 sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch digitale Identit\u00e4ten \u2013 sogenannte GesundheitsID \u2013 zur Verf\u00fcgung zu stellen. Digitale Identit\u00e4ten erm\u00f6glichen es Versicherten, sich k\u00fcnftig \u00fcber ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder dem Organspende-Register einzuloggen. Fragen zur Einrichtung der digitalen Identit\u00e4t (GesundheitsID) kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was Sie zus\u00e4tzlich tun sollten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um sicherzustellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch w\u00e4hrend dieses \u00dcbergangszeitraums verl\u00e4sslich ber\u00fccksichtigt wird, sollten Sie Ihre pers\u00f6nliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zus\u00e4tzlich schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverf\u00fcgung) festlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen finden Sie unter <a href=\"https:\/\/organspende-register.de\/\">diesem Link.<\/a> Einen Organspendeausweis k\u00f6nnen <a href=\"https:\/\/www.organspende-info.de\/\">Sie hier<\/a> beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/organspende-register.de\/erklaerendenportal\/\">www.organspende-register.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gesetzgebung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1>Neuer Gesetzentwurf: Einsichtnahme in die Patientenakte soll neu geregelt werden<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Der Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte soll anl\u00e4sslich eines Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) teilweise neu geregelt werden. Insbesondere soll im Gesetz klargestellt werden, dass die erste Abschrift der Patientenakte unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz im Mai ver\u00f6ffentlicht hat. Der Gesetzentwurf schl\u00e4gt daneben auch eine \u00c4nderung des Erbrechts vor. Im Gesetz soll klargestellt werden, dass die Erbschaft auch einen Anspruch des Erblassers auf Entsch\u00e4digung in Geld wegen einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung umfasst.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Anspruch von Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre Patientenakte ist in \u00a7&nbsp;630g B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Durch das vorgeschlagene Gesetz soll \u00a7&nbsp;630g&nbsp;BGB neu gefasst werden. Insbesondere soll in der Vorschrift klargestellt werden, dass die erste Abschrift der Patientenakte unentgeltlich zur Verf\u00fcgung gestellt wird, wenn eine Patientin oder ein Patient einen darauf gerichteten Anspruch geltend macht.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Neuregelung soll \u00a7&nbsp;630g&nbsp;BGB in Einklang mit dem europ\u00e4ischen Recht gebracht werden. Der geltende \u00a7&nbsp;630g&nbsp;BGB sieht bislang noch vor, dass die Patientinnen und Patienten die Kosten f\u00fcr die Erstellung der Kopie der Patientenakte tragen. Diese Regelung \u00fcber die Kostentragung steht in einem Spannungsverh\u00e4ltnis zur Europ\u00e4ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO gew\u00e4hrt einen Anspruch auf Erhalt einer ersten kostenlosen Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten gegen\u00fcber demjenigen, der datenschutzrechtlich f\u00fcr die Verarbeitung verantwortlich ist. Der EuGH hat am 26.10.2023 entschieden, dass Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie keine Abweichungen im nationalen Recht vorsehen d\u00fcrfen (Urteil vom 26.10.2023, Rs.<br>C-307\/22). \u00dcber dieses Urteil berichteten wir im letzten Newsletter des vergangenen Jahres.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen den Gesetzentwurf <a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Gesetzgebungsverfahren\/DE\/2024_Einsichtnahme_Patientenakte.html?nn=110490\">hier<\/a> abrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 24.05.2024<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stammtisch f\u00fcr Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Treffen Sie sich mit anderen Betreuungspersonen und Bevollm\u00e4chtigten sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Betreuungsvereine, tauschen Sie sich in ungezwungener Atmosph\u00e4re aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer f\u00fcr Ihre Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Von anderen h\u00f6ren und lernen, Erlebtes teilen und eine gute Zeit gemeinsam verbringen \u2013 unser Stammtisch findet in der Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat statt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Donnerstag, 13.06., 04.07.2024, 18:00\u201320:00&nbsp;Uhr<br><strong>Ort: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Achathotel Zum Schwan, Hauptstra\u00dfe&nbsp;25, 55743&nbsp;Idar-Oberstein<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><strong>D\u00fcrfen Betreuerinnen oder Betreuer \u00fcber den Umgang der betreuten Person entscheiden?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Das d\u00fcrfen sie nur, wenn dieser Aufgabenbereich gerichtlich angeordnet wurde. Das ergibt sich aus \u00a7&nbsp;1815 Abs.&nbsp;2 Nr.&nbsp;4 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB).<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem muss \u00a7&nbsp;1834 Abs.&nbsp;1&nbsp;BGB erf\u00fcllt sein. Danach darf der Betreuer \u00fcber den Umgang des Betreuten mit anderen Personen nur bestimmen, wenn die betreute Person dies w\u00fcnscht oder ihr eine konkrete Gef\u00e4hrdung im Sinne des \u00a7&nbsp;1821 Abs.&nbsp;3 Nr.&nbsp;1&nbsp;BGB droht. Den W\u00fcnschen der oder des Betreuten muss die Betreuungsperson nachkommen \u2013 es sein denn, dass die betreute Person diese Gefahr aufgrund der Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir uns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>AWO-Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstra\u00dfe 531\u2013533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<br><a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, in Deutschland werden im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern nur wenig Organe nach dem Tod gespendet. 2022 gab es bundesweit <a class=\"mh-excerpt-more\" href=\"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=266\" title=\"Newsletter 02\/2024\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n<\/div>","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/266"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=266"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/266\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":267,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/266\/revisions\/267"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=266"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=266"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=266"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}