{"id":254,"date":"2023-12-11T08:00:03","date_gmt":"2023-12-11T08:00:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=254"},"modified":"2023-12-11T08:00:37","modified_gmt":"2023-12-11T08:00:37","slug":"newsletter-4-2023","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.betreuungsverein-birkenfeld.de\/?p=254","title":{"rendered":"Newsletter 04\/2023"},"content":{"rendered":"\n<p><a><\/a>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer,<\/p>\n\n\n\n<p>schon seit Januar 2021 k\u00f6nnen Sie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Ab Mitte Januar 2025 soll es f\u00fcr alle gesetzlich Versicherten eine ePA geben, deren Nutzung dann aber auch freiwillig bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotz vieler Vorteile ist die ePA aber noch nicht vollkommen in Deutschland angekommen. Den Europ\u00e4ischen Gerichtshof besch\u00e4ftigte k\u00fcrzlich noch eine Patientenakte auf Papier. Warum, lesen Sie in der Rubrik \u201eAktuelle Rechtsprechung\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht mehr lange und wir feiern wieder Weihnachten. Dann geht es auch darum, seinen Liebsten langersehnte W\u00fcnsche zu erf\u00fcllen. Wie verh\u00e4lt es sich denn mit den W\u00fcnschen Ihrer Betreuten hinsichtlich der Lebensf\u00fchrung? M\u00fcssen Sie diesen nachkommen? Und, wenn ja, in welchem Umfang? Das erfahren Sie in der Rubrik \u201eH\u00e4tten Sie es gewusst?\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Ich w\u00fcnsche Ihnen eine stimmungsvolle Adventszeit und ein gem\u00fctliches, besinnliches Weihnachtsfest. Tanken Sie die Kraft, die Sie brauchen!<\/p>\n\n\n\n<p>Herzliche Gr\u00fc\u00dfe<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Christoph \u00dcbersch\u00e4r<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aktuelle Rechtsprechung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<h1><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a>Die erste Kopie Ihrer Patientenakte bekommen Sie kostenlos<\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) stellt fest, dass in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht der Patientinnen und Patienten verankert ist, eine erste Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten, und zwar grunds\u00e4tzlich, ohne dass ihnen hierdurch Kosten entstehen. Ein Entgelt darf nur dann verlangt werden, wenn der oder die Betroffene eine erste Kopie seiner oder ihrer Daten bereits unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag auf diese stellt.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>EuGH, Rechtssache vom 26.10.2023, Rs. C-307\/22; <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\">www.curia.europa.eu<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das ist passiert:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Ein Patient verlangt von seiner Zahn\u00e4rztin eine Kopie seiner Patientenakte, um gegen sie Haftungsanspr\u00fcche wegen Fehlern geltend zu machen, die ihr bei seiner zahn\u00e4rztlichen Behandlung unterlaufen sein sollen. Die Zahn\u00e4rztin fordert jedoch, dass er, wie nach deutschem Recht vorgesehen, die Kosten f\u00fcr die Zurverf\u00fcgungstellung der Kopie der Patientenakte \u00fcbernimmt. Da der Patient der Ansicht ist, Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie zu haben, ruft er die deutschen Gerichte an.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der Bundesgerichtshof, der letzten Endes die Angelegenheit entscheiden sollte, f\u00fchlte sich dazu aber nicht imstande. Denn nach dessen Auffassung h\u00e4ngt die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung der Bestimmungen des Unionsrechts, n\u00e4mlich der DSGVO ab. Der Bundesgerichtshof beschloss deshalb, dem Gerichtshof die entscheidungserheblichen Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit einem Vorabentscheidungsersuchen haben die Gerichte der Mitgliedstaaten die M\u00f6glichkeit, dem Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsstreits, \u00fcber den sie zu entscheiden haben, Fragen betreffend die Auslegung des Unionsrechts oder die G\u00fcltigkeit einer Handlung der Union vorzulegen. Der Gerichtshof entscheidet dabei nicht den beim nationalen Gericht anh\u00e4ngigen Rechtsstreit. Dieser ist unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofs vom nationalen Gericht zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darum geht es:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Der EuGH muss nun im Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen dem europ\u00e4ischen und dem deutschen Recht entscheiden, ob der Patient das Recht auf eine kostenlose erste Kopie seiner Patientenakte hat.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Entscheidung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass in der DSGVO das Recht des Patienten verankert ist, eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten, und zwar grunds\u00e4tzlich, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verantwortliche, also hier die Zahn\u00e4rztin, kann ein solches Entgelt nur dann verlangen, wenn der Patient eine erste Kopie seiner Daten bereits unentgeltlich erhalten hat und erneut einen Antrag auf diese stellt. Die Zahn\u00e4rztin ist verpflichtet, dem Patienten eine erste Kopie seiner Daten unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Patient ist nicht verpflichtet, seinen Antrag zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst mit Blick auf den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Behandelnden d\u00fcrfen die nationalen Regelungen dem Patienten nicht die Kosten einer ersten Kopie seiner Patientenakte auferlegen. Des Weiteren hat der Patient das Recht, eine vollst\u00e4ndige Kopie der Dokumente zu erhalten, die sich in seiner Patientenakte befinden, wenn dies zum Verst\u00e4ndnis der in diesen Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich ist. Dies schlie\u00dft Daten aus der Patientenakte ein, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden \u00c4rzte oder \u00c4rztinnen und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das bedeutet die Entscheidung f\u00fcr die Praxis:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a>Dieser Fall zeigt anschaulich ein m\u00f6glicherweise bestehendes Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen dem Recht der Europ\u00e4ischen Union und den in den einzelnen Staaten geltenden nationalen Gesetzen auf. Vor allem in den Artt. 12, 15, 17 und 18 DSGVO ist das Recht verankert, umfassende Auskunft \u00fcber seine Daten von dem Verantwortlichen zu verlangen. Dem k\u00f6nnte das nationale Recht entgegenstehen, dass etwa die Kosten zu erstatten sind, wenn jemand einen Aufwand betreiben musste, um einen Anspruch zu erf\u00fcllen. Geht das nationale Recht vor, k\u00f6nnten die Kopierkosten von der Zahn\u00e4rztin verlangt werden. Weil mit den Kopien aber auch eine Datenauskunft einhergeht, ist sie nach EU-Recht verpflichtet, die erste Kopie unentgeltlich zu erstellen.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Das ist ein patientenfreundliches Urteil, das Sie direkt praktisch f\u00fcr sich oder Ihre Betreuten verwenden k\u00f6nnen, wenn sie zum ersten Mal eine Patientenakte anfordern.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Pressemitteilung des EuGH vom 26.10.2023, <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\">www.curia.europa.eu<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>+++<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Veranstaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><\/a><a><strong>Stammtisch f\u00fcr Betreuerinnen und Betreuer<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Treffen Sie sich mit anderen Betreuungspersonen und Bevollm\u00e4chtigten sowie den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Betreuungsvereine, tauschen Sie sich in ungezwungener Atmosph\u00e4re aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer f\u00fcr Ihre Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Von anderen h\u00f6ren und lernen, Erlebtes teilen und eine gute Zeit gemeinsam verbringen \u2013 unser Stammtisch findet in der Regel an jedem ersten Donnerstag im Monat statt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Termin:<\/strong>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Donnerstag, 04.01.2024, 18:00\u201320:00 Uhr<br><strong>Ort: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/strong>Achathotel Zum Schwan, Hauptstra\u00dfe 25, 55743 Idar-Oberstein<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung unter Tel.: 06781 667421 oder per E-Mail unter <a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de?subject=Anmeldung%20zum%20Vortrag\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a> an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><strong>Gesetzgebung<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<h1><a>Bundesrat stimmt dem Krankenhaustransparenzgesetz nicht zu<\/a><\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Das Gesetz ist Basis f\u00fcr die geplante Ver\u00f6ffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenh\u00e4user in Deutschland. Patientinnen und Patienten sollten erkennen k\u00f6nnen, welches Krankenhaus in ihrer N\u00e4he welche Leistungen anbietet und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualit\u00e4t sowie \u00e4rztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet. Dieses Transparenzverzeichnis sollte begleitend zum Gesetz zur Umsetzung der Krankenhausreform im kommenden Jahr vom Bundesgesundheitsministerium ver\u00f6ffentlicht werden. Doch am 24.11.2023 stimmte der Bundesrat gegen das Gesetz.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jetzt muss das Gesetz erst im Vermittlungsausschuss beraten werden und das kann dauern. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Gesetz sein Ziel verfehle, die Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten durch eine laienverst\u00e4ndliche \u00dcbersicht zur Qualit\u00e4t der Krankenhausbehandlung zu f\u00f6rdern. Kritik \u00fcbt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem \u00fcberbordenden B\u00fcrokratieaufwand durch die Meldepflichten f\u00fcr die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtsschutz f\u00fcr die Krankenh\u00e4user.<\/p>\n\n\n\n<h4>Wie so oft: Geld ist im Spiel<\/h4>\n\n\n\n<p>Zudem seien die f\u00fcr eine kurzfristige Verbesserung der Liquidit\u00e4t der Krankenh\u00e4user genannten Ma\u00dfnahmen noch nicht ausreichend, so der Bundesrat. Bis die Verg\u00fctungsreform ihre Wirkungen entfalten kann, ist aus Sicht des Bundesrats eine insgesamt tragf\u00e4hige finanzielle \u00dcberbr\u00fcckungshilfe durch den Bund dringend geboten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schade, wirklich schade!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage, wie lange wir noch darauf warten m\u00fcssen, bis wir wissen, welchen Service die einzelnen Krankenh\u00e4user anbieten, l\u00e4sst sich damit nicht eindeutig beantworten. Diese an sich gute Idee ist erst mal gescheitert. Als Patientinnen und Patienten werden wir also weiter im Ungewissen gelassen, in welchem Krankenhaus wir wohl am besten aufgehoben sind und ob etwa der geplante Eingriff in einer anderen Klinik wom\u00f6glich ambulant durchgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.bundesrat.de\/DE\/plenum\/bundesrat-kompakt\/23\/1038\/1038-pk.html;jsessionid=06BFA6D3F52DCD84571682ABFD76EA62.live542?nn=4732016#top-3\">www.bundesrat.de<\/a><a href=\"http:\/\/www.Bundesjustizministerium.de\"><\/a>, 24.11.2023<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>H\u00e4tten Sie es gewusst?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><a><\/a><a><strong>Was ist die sogenannte Wunschbefolgungspflicht?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Pflicht ergibt sich aus \u00a7 1821 Abs. 2 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, dass dieser im Rahmen seiner M\u00f6glichkeiten sein Leben nach seinen W\u00fcnschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die W\u00fcnsche des Betreuten festzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>In Abs. 3 der Vorschrift findet diese Wunschbefolgungspflicht jedoch ihre Grenzen. Den W\u00fcnschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit<\/p>\n\n\n\n<ol type=\"1\">\n<li><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Umstritten ist, wann der betreuenden Person die Wunschbefolgung nicht zuzumuten ist. In qualitativer Hinsicht ist das dann der Fall, wenn durch die Wunschbefolgung Rechte der Betreuerin oder des Betreuers betroffen sind und ihm oder ihr etwa Strafbarkeit droht. Eine Unterst\u00fctzung bei rechtswidrigen Handlungen wird also nicht verlangt. Die Betreuerin oder der Betreuer m\u00fcssen sich auch nicht aktiv an einer Selbstsch\u00e4digung der betreuten Person beteiligen. Eine Gef\u00e4hrdung von Dritten ist von der Betreuerin oder dem Betreuer nicht hinzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>+++<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber Lob freuen wir uns, Kritik nehmen wir ernst!<\/p>\n\n\n\n<p>AWO-Betreuungsverein f\u00fcr den Kreis Birkenfeld e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>Hauptstra\u00dfe 531\u2013533<\/p>\n\n\n\n<p>55743 Idar-Oberstein<br><a href=\"mailto:betreuungsverein@awo-birkenfeld.de\">betreuungsverein@awo-birkenfeld.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<div class=\"mh-excerpt\"><p>Liebe ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, schon seit Januar 2021 k\u00f6nnen Sie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. 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